Strafzettel Falschparken, rechtliche Frage?
Hi Leute ich habe eine Frage,
ich hatte vor circa 2 Monaten bewusst aus not falsch geparkt und wusste ich bekomm einen Strafzettel.
Als ich dann zu meinem Auto kam, hatte ich wie erwartet einen Strafzettel an der Scheibe. Das Problem, es hat so geschüttet an dem Morgen (ich kam vllt 1 stunde später als der Zettel) dass der Strafzettel nicht lesbar war und alles verlaufen ist. Auf dem Strafzettel war auch gleich ein Überweisungsschein dabei. Ich hatte dann bei der Stadt angerufen um mich darüber zu informieren wie ich wo was bezahlen soll doch ich wurde leider abgewimmelt da der Bereich eine Private Parkraumüberwachung verantwortlich ist und man nicht wüsste wer oder was.
Nun habe ich gestern einen Brief bekommen mit folgender Rechnung: Falsch Parken: 25 Euro Zahlungsverzug: 10 Euro Halteranforderung: 8,95 Euro Bearbeitungsgebühr: 9,95 Euro
Betrag: 53,90 Euro
"Wenn Sie diesen Betrag nicht innerhalb 5 Tage überweisen, werden wir ein Inkasso Büro beauftragen"
Meine Frage, Darf man nach der ersten Mahnung direkt ein Inkassobüro beauftragen ? Darf man direkt so hohe Bearbeitungsgebühren etc. anfordern beim ersten mal ? Hätte er nicht den Zettel wenigsten in eine Folie tun können oder ähnliches ?
Also kann ich irgendwas machen oder ist die Antwort Pech?
ps: Ich habe freundlich da angerufen, doch mir wurde übersetzt gesagt zahl oder inkasso.
Vielen Dank schonmal
Liebe Grüße Benni
6 Antworten
Tja... du hast auf einen privaten Parkplatz geparkt. Die Frage ist zunächst, ob überhaupt auf die Parkkosten hingewiesen wurde. Wenn nicht... Pech für den Betreiber, denn dann ist seine Forderung nicht durchsetzbar.
Im Gegensatz zu den öffentlichen Parkplätzen, gibt es bei privaten Betreibern KEINE Halterhaftung. Zwar haben sie dich als Halter herausgefunden, aber das bedeutet noch nicht, dass du auch der Fahrer warst. Und der Fahrer ist derjenige, gegen den der Anspruch gerichtet werden muss. Der Gläubiger muss des Weiteren den Beweis antreten, wer der Fahrer war.
Selbst bei einer rechtmäßigen Forderung muss sich der private Betreiber an die Verwarnungsgelder lt. Bußgeldkatalog halten, willkürlich festsetzbare und durchsetzbare "Strafen" sind nicht zulässig. Über 50 € ist ganz schön heftig.
An deiner Stelle wurde ich nicht zahlen und, sollten sie weiterdrohen (deren Geschäftsmodell), verweise sie darauf, dass sie ihre Forderung an den Verursacher (Fahrer) und nicht an dich als den Halter richten sollen, denn du hast das Fahrzeug dort nicht geparkt. Ich bin sicher, dass sie sich in der Materie halbwegs auskennen und zurückzucken, sie kennen auch die Schwächen in ihrem Abzocksystem, deshalb wird ja auch sofort mit Inkasso gedroht. .
Bezahl es und gut ist.
Alles andere kostet nur noch mehr Geld, Zeit und Nerven und führt zu nichts
Privater Zahldienstleister der hier gefühlte 1238138 Rechtsverstöße begangen hat.
Die Chance die Forderung gerichtlich durchzusetzen, in gesamter Höhe tendieren gegen 0.
Der Betreiber eines privaten Parkplatz darf natürlich frei bestimmen, wer da parkt, wie lange und und unter welchen Bedingungen. Dies muss natürlich deutlich sichtbar sein. Da du schreibst, du wusstest, dass du falsch parkst, kannst du dich damit nicht herausreden.
Die Gebühr musst du also zahlen, aber da es eben um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, muss der Betreiber dir auch nachweisen, dass du eine (lesebare) Zahlungsaufforderung bekommen hast. Wenn es halt stark regnet und diese nicht mehr erkennbar ist, so kannst du auch keine Zahlung leisten.
Daher die reine Gebühr zahlen, den Rest nicht und den Nachweis von Betreiber verlangen, dass du eine lesbare Zahlungsaufforderung bekommen hast. Das Inkassobüro -sofern es kommt- daher auch zurückweisen.
Normalerweise wird es immer zu winterzeit mit einem durchsichtigen folie wo kein wasser rein kommt beim scheibenwische gehängt. Das es gleich nach erste mahnung zu inkasso geleitet wird ist riesen frechheit und auch nicht gesetzlich denn erst nach 3 mahnungen wird man in inkasso geleitet.
Niemand muss 3 mal mahnen.
Die erste Mahnung löst den Verzug aus, wenn dieser nicht automatisch eintritt (§ 286 BGB). Ist ein Schuldner in Verzug kann ich die Forderung einklagen.
Inkassobüros sind Zeitverschwendung.
Der Brief kommt vom Ordnungsamt???? Und du bist ganz sicher, dass du vor diesem Schreiben nichts erhalten hast?
Es war bei uns am Bahnhof und es gab auch einen Parkautomat, aber der Brief kam von einer privaten Parkraumüberwachung nicht vom Ordnungsamt.