Straftat anzeigen als Unbeteiligter?
Hallo :)
Am Wochenende kam es bei einer Tanzveranstaltung zu einem Streit zwischen 2 Personen. Dieser entwickelte sich zu einem Kampf. Weitere Personen eilten herbei um die Streithähne zu trennen. Letztlich wurde durch die Personen jedoch ein Holztisch beschädigt.
Da die Polizei vermutlich nicht informiert wurde (zumindest tauchten keine Beamten vor Ort auf) stellt sich nun die Frage ob auch unbeteiligte Personen diese Straftat anzeigen können oder ob es nur die Geschädigten bzw. Beteiligten dürfen?
Sinn der Anzeige soll die Abschreckung von weiteren Schlägereien sein, damit es weiterhin möglich ist ungestört und sorgenfrei diese Lokaltiät besuchen zu können.
Kann mir daher jemand sagen ob eine Anzeige als nicht unmittelbar Beteiligter möglich ist bzw. sonst einen Ratschlag geben was man tun könnte damit diese Kampflustigen für ihre Tat büßen müssen?
Danke :)
5 Antworten
Wenn sich wirklich nur 2 Streithähne prügeln und nicht zugetreten wird oder Messer o.ä. im Spiel sind, handelt es sich um eine "einfache" Körperverletzung (§ 223 StGB ) für die ein Strafantrag erforderlich ist, damit es verfolgt werden kann. Hier würde eine Anzeige von Dir also nix bringen, weil ein Strafantrag fehlt.
Eine Strafanzeige an sich ist aber lediglich eine Mitteilung an die Polizei, daß eine Straftat begangen wurde / geschehen ist. Das kann jeder machen. Auch Unbeteiligte.
Ja, das stimmt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Strafantrag durch das "besondere öffentliche Interesse" ersetzen. Das passiert in der Regel dann, wenn der Täter in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen ist.
Danke :) Nur wenn er aufgefallen ist oder genügt es hier dass es die beiden in Kauf genommen haben dass auch Weitere verletzt werden könnten, da sie sich mitten in der Menschenmenge prügelten?
Das kommt immer auf den Einzelfall an - in diesem Fall, ob eine realistische Gefahr bestand, daß noch mehr Menschen verletzt werden. Auch dann könnte ein öffentliches Interesse bestehen.
Meldest du das der Polizei, wir diese die Beteiligten kontaktieren und fragen ob die Opfer/Geschädigte eine Anzeige aufgeben möchten. Sagen diese allerdings aus das sie sich bereits außergerichtlich geeinigt haben und alle beteiligten sich damit zufrieden geben, gibts es keinen Grund einer Anzeige...
Es geht nicht um den Grund (er wurde beschrieben) sondern um die Möglichkeiten als Unbeteiligter aber sorgender Bürger einer der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalitäten.
Wenn der Wirt keine Anzeige macht wegen Sachbeschädigung,würde ich mich erst mal zurück halten es sei ,es würden Zeugen gesucht.
Ja, Jeder kann jede Straftat melden, ermittelt wird von der Polizei auch immer, der Staatsanwalt schaut erst, ob ein Strafantrag da ist oder nicht und entscheidet dann ob eingestellt wird oder nicht. Bei einer 0815 Körperverletzung wird in der Regel mit oder ohne Strafantrag eingestellt... es sei denn, der Beschuldigte ist kein Unbekannter.
Bei einem Tisch, der im Eifer des Gefechts während einer Schlägerei beschädigt wurde, liegt keine Sachbeschädigung vor.
Die Polizei/StaAnw. ermittelt nur wenn sie es für nötig empfindet, da sie den Ausführungen des Meldenden traut oder weil sie laut Gesetz ermitteln müssen sobald etwas bekannt wird.
Und darum geht es in meiner Frage: eigtl ist es ein Antragsdelikt aber es gibt die Möglichkeit dass es zum Offizialdelikt wird wenn...? Zählt hier das öffentliche Prügeln in der Mitte von weiteren Gästen dazu?
Wenn es keine Sachbeschädigung ist, was denn dann? ;-)
Also die Polzei MUSS Straftaten verfolgen (Legalitätsprinzip, § 163 StPO), egal ob Antragsdelikt oder nicht. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen (z.B. weil kein Täter ermittelt werden konnte).
Öffentliches Interesse wird meistens bei Wiederholungstätern begründet, oder (bei uns grad aktuell) bei häuslicher Gewalt, wo die Frau oft den erst gestellten Strafantrag wieder zurücknimmt. Allein die Tatsache, dass bei einer Schlägerei noch andere Gäste anwesend waren, wird wohl nicht reichen (es sei denn, der Täter ist kein Unbekannter, s.o.)
Es ist überhaupt keine Straftat. Der Wirt hat einen Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Versacher. Diesen Anspruch kann er zivilrechtlich durchsetzen, strafrechtlich spielt es keine Rolle.
als Unbeteiligter raushalten, höchstens dem Wirt klar machen das du das lokal künftig meidest und wenn er keine Strafanzeige stellt - aber wenn er keine Zeugen hat und auch die bösen Buben nicht kennt verläuft das sowieso im Sande. Wo gesoffen wird gibts immer wieder mal Randale - und da hier scheinbar keiner verletzt wurde, bringt es nix. In dem Fall such dir ein anderes ordentlich geführtes Lokal und meide solche Spelunken. Die Menschen kannst nicht ändern-sie sind wie sie sind - und wenns besoffen sind rasten viele völlig aus wegen Nichtigkeiten - also grundsätzlich lieber gleich den Kontakt mit so nem Gschwerl vermeiden
Die Leute sind bekannt. Es kommt dort eigtl. auch zu keiner Streiterei. Deshalb hart durchgreifen dass es so bleibt.
Ermittelt die dann auch? Es heißt dort ja auch dass es zwar ein Antragsdelikt sei, aber im Interesse der Öffentlichkeit gibt es Ausnahmen?