Möglicherweise Anzeige bzw. Schulstrafe?

4 Antworten

Brauchst dir überhaupt keine Sorgen zu machen , dass du die Person Filmst für den privaten Gebrauch ist nicht strafbar. Und da du es nicht Online gestellt hast oder weitergeschickt hast, hast du dich auch nicht Strafbar gemacht. Also kannst du durchatmen (:

Dark1643 
Fragesteller
 17.12.2019, 14:27

Wie sieht es mit einer Schulstrafe aus?

Alex2004s  17.12.2019, 14:29
@Dark1643

Naja kriegst höchstens eine Strafarbeit oder so bei uns muss man die Schulordnung abschreiben

Ich nehme an, du meinst "weder online gestellt", nicht "wieder".

Eine Anzeige ist sinnfrei, denn du hast keine Straftat begangen. Zudem bist du unter 14 und nicht strafmündig.

Als Strafe finde ich beim Punkt 18, dass das Handy eingezogen werden kann. Das kann im akuten Fall geschehen, aber nicht ein paar Tage später nur weil igrend jemand anderes behauptet, du habest das Handy benutzt. Der Film ist gelöscht, also gibt es noch nicht mal Beweise, dass das Handy eingeschaltet war. Falls der Junge also tatsächlich sagt, du hättest das Handy benutzt, fordere ihn auf nachzuweisen, dass es eingeschaltet war.

Dark1643 
Fragesteller
 17.12.2019, 16:10

Also die Person hat zwar nicht gesehen dass das Handy an war aber sie hat auf jeden Fall gesehen dass das Handy auf sie gerichtet war.

mjutu  17.12.2019, 17:35
@Dark1643

Wenn du sagst, dass das Handy gar nicht angeschaltet war, war dein einziges Vergehen, dass du es nicht in der Tasche verstaut hattest. Das Handy auf Personen zu richten ist nicht verboten.

Während eine Anzeige vollkommen abwegig ist, wäre eine Schulstrafe nur absurd und vollkommen überzogen, da dir das Fehlverhalten nicht mal nachgewiesen werden kann. Lass den Jungen also einfach reden. Du brauchst nicht mal zu lügen, sondern kannst einfach fragen, ob denn jemand dein angebliches Fehlverhalten nachweisen kann. Da das nicht der Fall ist, zucke mit den Schulter.

Jugendliche drohen doch bei jeder Gelegenheit mit Anzeigen, Polizei und sonstiges. Lass dich doch nicht davon einschüchtern..

Außerdem drohte sie mit einer Anzeige. Ich habe das Video wieder online gestellt noch versendet ,

.

Lasse sie doch - sinnlos - drohen und Dich davon nicht beeindrucken.

Dark1643 
Fragesteller
 17.12.2019, 14:26

aber könnte ich rein theoretisch angezeigt werden?

Alex2004s  17.12.2019, 14:30
@Dark1643

NEIN die Polizisten würden über ihn lachen außerdem wird er des doch eh nicht machen

KHSchindelar  17.12.2019, 14:31
@Dark1643

Angezeigt werden kannst Du auch, wenn Du im Regen stehst. Je nach geistigem Stand des Anzeigeerstatters.

Folgen hat das keine. Was wollen sie Dir denn vorwerfen ?

Dark1643 
Fragesteller
 17.12.2019, 14:36
@KHSchindelar

Weiß ich nicht genau vermutlich einfach das ich die Person gefilmt habe. Aber ich weiß jetzt nicht ob das überhaupt so ein Problem ist da das Video nicht mehr existiert und gelöscht ist.

KHSchindelar  17.12.2019, 14:38
@Dark1643

Lasse Dich nicht von ihnen irritieren. Dir kann deswegen nichts passieren.

Dark1643 
Fragesteller
 17.12.2019, 14:41
@KHSchindelar

Auf jeden Fall danke an dich. Hast mit echt weiter geholfen

KHSchindelar  17.12.2019, 14:42
@Dark1643

gerne geschehen