Dürfen andere einen als Straftäter bezeichnen, obwohl die Strafe bereits getilgt ist?

11 Antworten

Natürlich kann man sagen, dass diese Person eine Straftat begangen hat - das ist ja nicht gelogen und wäre nur dann strafbar, wenn dies bewusst falsch oder nicht nachweislich wahr ist.

Die von dir geschilderten Bezeichnungen sehe ich allerdings als Beleidigung an (zumal sie ja ohnehin nicht mit der Straftat in Relation stehen, da ja hier eine andere Handlung beschrieben wird als die, für die er verurteilt wurde).

Daher wäre hier wohl durchaus eine Anzeige möglich.

Und ich finde es auch nicht in Ordnung, was die Personen da machen - außer das sie sich da wohl super toll und stark dabei fühlen hat das für niemanden irgendeinen Zweck und ist daher auch relativ sinnlos.

Die oben genannten Bezeichnungen erreichen den Straftatbestand einer Beleidigung und können angezeigt werden. Es kann jedoch schnell zu einer Einstellung kommen und die Fronten könnten sich dadurch verhärten.

Ein anderes Mittel kann es sein, die Polizei bei dem nächsten Vorfall zur Personalienfeststellung hinzuzuziehen. Ein Zivilanwalt kann dann den nun namentlich bekannten Schädiger (kostenpflichtig) abmahnen und Unterlassung der Rechtsgutverletzung fordern. Das mag für viele ein Argument sein, davon Abstand zu nehmen. Danach bestünde immer noch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass die häufig in reißerischen Zusammenhängen verwendete Bezeichnung "Kinderschänder" opferverhöhnend ist. Die Bezeichnung suggeriert sprachlogisch, dass das missbrauchte Opfer mit soziale Schande geprägt sei, durch die Beflecktheit Schande über die Familie gebracht hat.

@Haglaz

Das ist so nicht richtig.

Schänden bedeutet nicht das die Person (schon gar nciht die Familie danach in Schande, also ohne Ehre lebt.

Es bedeutet der Person Schande anzutun, also gegenüber der Person ein unehrenhaftes, schändliches Verhalten auszuführen, was Schande auf der ausführenden Person hinterläßt.

Eine geschändete Person wurde schändlich behandelt.

@wfwbinder

Das ist nicht ganz richtig, die Begrifflichkeit der Schändung war in früheren Zeiten auf die Schande des Opfers bezogen, inzwischen wird das Wort den eigenen Zwecken entsprechend verwendet, so dass diese Anwendung zumindest heute nicht mehr so im Vordergrund steht. Auf diese sprachlogische Kehrseite weise ich jedoch hin. Insbesondere wurde später der Begriff in der nationalsozialistischen Propaganda im Sinne der "Rassenschande" verwendet. Gerade in einer aufgeklärten Gesellschaft sollte sexueller Kindesmissbrauch nicht in Bezug auf Ehrvorstellungen, sei es Opfer- oder Täter-bezogen, verharmlosend verwendet werden. Aber das ist hier ja auch nicht Gegenstand der Frage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrdelikt

Selbst die Strafe im Führungszeugnis stünde, ist das, was die Typen ihm nachreden, schlichtweg nicht wahr. Er hatte keinen Kontakt zu "echten" Kindern, hat keines misshandelt.

Die Kinder haben diese Bilder aber bestimmt nicht freiwillig gemacht. Sie wurden also schon irgendwo Missbraucht und er hat es ausgenutzt. Genau so Sch**ße

Das wird euch schlecht gelingen - einmal einen schlechten Ruf - immer einen schlechten Ruf, so sind wir nun mal, leider. Dein Bekannter könnte vielleicht durch einen Rechtsanwalt erreichen, das die beiden Personen solche Äußerungen unterlassen müssen., ist ja Rufschädigung

Der ist, wenn alles ist wie geschildert, nicht einmal vorbestraft. Nur Strafen von mehr als 90 Tagessätzen gelten als Vorstrafe.

Bei der geringen Strafe grenzt es ja fast an eine Einstellung des Verfahrens.

Das Problem, selbst wenn er die Leute wegen Verleumdung anzeigt (und es ist Verleumdung, nicht nur üble NAchrede), wird es für die Umgebung leider nichts nützen, ausser das die noch saurer sind, weil sie selbst noch Strafe zahlen mussten.