Kenntnis über eine Straftat 1 Jahr geheimhalten und dann zur Anzeige bringen = Strafvereitlung?

3 Antworten

Diebstahl ist meines wissens keine anzeigepflichtige straftat. Wahrscheinlich würde es aber nicht schaden, wenn du beweise dafür hast, außer deine eigene aussage. 

Elriya 
Fragesteller
 13.04.2017, 18:56

verstehe, danke aber trifft das nicht zu :


§ 258
Strafvereitelung


(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil

vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer
rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die
Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme
ganz oder zum Teil vereitelt.


(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.


(4) Der Versuch ist strafbar.


(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat
zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder
einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe
oder Maßnahme vollstreckt wird.


(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.


indem man seine Wissen über eine Straftat geheim hällt, verhindert man doch derren verfolgung oder etwa nicht ?



Baumels  13.04.2017, 19:04
@Elriya

Man verhindert deren verfolgung nicht, solange die tat überhaupt nicht verfolgt wird. So würde ich mir das zumindest erklären, denn man muss sicherlich nicht jede straftat anzeigen. Diebstahl ist ein antragsdelikt, dh. die strafverfolgung bedarf einem strafantrag bei der staatsanwaltschaft. 

Artus01  13.04.2017, 19:19
@Elriya

Nein, alleine das Wissen und verschweigen einer Straftat erfüllt den Straftatbestand der Vereitelung nicht. Dazu muß man schon richtig tätig werden, z. B. Beweismittel vernichten.

Elriya 
Fragesteller
 13.04.2017, 20:09
@Baumels

vielen Dank =)

Elriya 
Fragesteller
 13.04.2017, 20:10
@Artus01

Dankeschön ^^

Das Nichtanzeigen von bereits begangenen Straftaten erfüllt nicht den Straftatbestand der Strafvereitelung (§ 258 StGB) - jedenfalls bei "normalen" Bürgern. Anders sieht es nur bei Personen aus, die von Berufs wegen zur Strafverfolgung verpflichtet sind. Erfährt ein ein Polizist oder auch Staatsanwalt in eben dieser Stellung (d.h. im Dienst) von einer Straftat, so ist er verpflichtet, sie anzuzeigen. Gleiches gilt auch außerdienstlich bei besonders schweren Straftaten.

Das bloße Nichtanzeigen ist für Normalbürger allerdings nicht strafbar, wenn die Tat bereits begangen wurde (und also nicht mehr verhindert werden kann).

Das liegt daran, dass das Nichtanzeigen ein Unterlassen im rechtlichen Sinne darstellt. Das bedeutet, dass es nur dann strafbar ist, wenn nach § 13 StGB der Unterlassungstäter eine Pflicht hat, zu handeln. Eine solche sogenannte Garantenstellung und -pflicht liegt hier aber nicht vor. Somit ist dein Verhalten - egal ob du ihn noch anzeigst oder nicht - nicht strafbar wegen Strafvereitelung.

Es gibt übrigens auch keinerlei Beschränkungen auf bestimmte Straftaten. Selbst wenn du einen begangenen Mord nicht anzeigst, machst du dich allein dadurch nicht wegen Strafvereitelung strafbar. Anders sieht die Sache nur aus, wenn die geplante Straftat noch verhindert werden könnte, du davon weißt und diese Straftat nicht anzeigst. In diesem Fall kommt unter den Voraussetzungen des § 138 StGB eine Strafbarkeit wegen Nichtanzeigen geplanter Straftaten in Betracht.

Elriya 
Fragesteller
 14.04.2017, 00:21

Vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort zählt Soldat auch dazu, dass Sie dieses melden "müssen" ?

Friedel1848  14.04.2017, 00:29
@Elriya

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke nicht. Denn: Soldaten haben keine Aufgaben in der Strafverfolgung. Die Pflicht von Polizeibeamten und Beamten der Staatsanwaltschaft, eine Straftat zu verfolgen, ergibt sich bereits aus dem Gesetz, nämlich aus den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 163 Abs. 1 StPO. Erfahren sie (im Dienst) von einer Straftat und verfolgen diese nicht bzw. zeigen sie nicht an, und verhindern dadurch die Strafverfolgung, so machen sie sich wegen Strafvereitelung strafbar.

Ein Soldat hat eine solche Pflicht hingegen grundsätzlich nicht.

Elriya 
Fragesteller
 14.04.2017, 00:39
@Friedel1848

Vielen Dank, Sie haben mir sehr weiter geholfen =) danke

Für mein verständnis kann man keien Vereitelung vorbringen,wenn die Tat ohnehin schin getätigt wurde udn Du erst NACH DER TAT vvon dieser kentniss erlangt hast.

Woher ich das weiß:Recherche