Welche Informationen bekommt man bei einer Anzeige?

2 Antworten

Der Anzeigenerstatter ist nicht anonym. Die Polizei gibt regelmäßig nicht den Namen des Anzeigenenstatters heraus. Ua. deshalb kommen viele Beschuldigte nicht wegen einer Vorladung.

Post bekommt man ziemlich sicher als betieligter eines Verfahrens..

Spätestens, wenn es aber zu einem Gerichtstermin kommt, hat man in der Regel alle Daten der Anzeigenden Person (und anderen Verfahrensbeteiligten), sprich:

  • Name
  • Meldeadresse
  • Geburtsdatum/ort
  • Aussagen
  • etc.

Das geht dann über die Akten. Wenn man sich vor Gericht verteidigen lässt, kann/wird der Verteidiger die Akten beantragen und evtl. mit der betroffenen Person durchgehen.. Wenn man ohne Verteidiger ist/sich selbst verteidigt vor Gericht, hat man auch das Recht auf Akteneinsicht.
Zitat § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO

Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist [...] befugt, die Akten einzusehen [...], soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen.

Klar es gibt noch die Einschränkungen, aber das die angewannt werden ist eher die Ausnahme