Welche Informationen bekommt man bei einer Anzeige?
Ich bin zum Glück noch nie angezeigt worden und habe auch nicht vor jemanden anzuzeigen. Aber ganz generell interessiert mich mal folgendes.
Wenn ich jemanden wegen eines Tatbestandes anzeigen würde, und evtl. noch Personen als Geschädigte angebe,
1. bekommen doch sicher alle Post
2. aber bekommt auch nur irgendjemand in dieser Post von der Polizei/Behörde die Information, wer die Anzeige erstattet hat?
Ich war mir eigentlich sicher, dass selbst evtl. erwähnte Opfer keine Kenntnis zu der Person erhalten, die die Anzeige erstattet hat.
Ich denke, man kennt sich sicher hier aus :)
Danke für die Antworten!
2 Antworten
Der Anzeigenerstatter ist nicht anonym. Die Polizei gibt regelmäßig nicht den Namen des Anzeigenenstatters heraus. Ua. deshalb kommen viele Beschuldigte nicht wegen einer Vorladung.
Post bekommt man ziemlich sicher als betieligter eines Verfahrens..
Spätestens, wenn es aber zu einem Gerichtstermin kommt, hat man in der Regel alle Daten der Anzeigenden Person (und anderen Verfahrensbeteiligten), sprich:
- Name
- Meldeadresse
- Geburtsdatum/ort
- Aussagen
- etc.
Das geht dann über die Akten. Wenn man sich vor Gericht verteidigen lässt, kann/wird der Verteidiger die Akten beantragen und evtl. mit der betroffenen Person durchgehen.. Wenn man ohne Verteidiger ist/sich selbst verteidigt vor Gericht, hat man auch das Recht auf Akteneinsicht.
Zitat § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO
Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist [...] befugt, die Akten einzusehen [...], soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen.
Klar es gibt noch die Einschränkungen, aber das die angewannt werden ist eher die Ausnahme