Strafrecht in der Ehe

5 Antworten

Hello there,

inwiefern das? Straftaten sind nicht übertragbar. Zwar gibt es Straftaten, bei denen du wenn du davon erfährst eine Anzeigepflicht hast. Also wenn du von ihrer Planung erfährst wohlgemerkt. Aber dazu gehört nur Schwerstkriminalität. Warum sollte man dich belangen können wenn sich dein Ehemann nicht im Griff hat, du bist ja schließlich nicht für ihn verantwortlich, außer du bist vielleicht als sein rechtlicher Betreuer eingetragen. Arbeitet ihr gemeinsam in der selben Firma oder wie? Da könnte der Arbeitgeber natürlich unfair sein und dich da dann irgendwie mit reinziehen. Aber zunächst mal kannst du selbstverständlich nicht haftbar gemacht werden, wenn dein Partner MIst baut und du davon nichts wusstest. Wäre ja auch nen Ding wenn sowas geht.

MfG

Alex

krisl80 
Fragesteller
 21.12.2013, 16:35

Nein,sie arbeitet in einer anderen Firma.

Nein, ich denke nicht. Allerdings könnte sie sich vielleicht strafbar machen, wenn sie den Aufenthaltsort des Ehemanns kennt und verschweigt und somit die Ermittlungen bzw. Aufklärung einer Straftat behindert. Wäre meine Meinung, die Experten kommen bestimmt noch zu Wort.

Strafrechtlich nicht. Zivilrechtlich schon ( Haftung / Vermögen ).

krisl80 
Fragesteller
 21.12.2013, 16:34

Wie meinst du das? Sie kann doch nichts für die Tat ihres Mannes?

Vienna1000  21.12.2013, 16:36
@krisl80

Darum kann sie dafür auch strafrechtlich nicht belangt werden. Anders sieht eben aus, mit dem Zugriff auf das Gesamtvermögen, dass in der Ehe besteht.

Alextoexplain  21.12.2013, 16:35

Sicher? Strafrechtlich nicht, das is klar. Aber zivilrechtlich auch nicht oder? Wenn Sie absolut unwissend ist, kann sie doch nicht einfach zahlen müssen, nur weil ihr Partner eine Straftat begangen hat und dann abgehauen ist. So viel Ungerechtigkeit trau ich nicht mal der deutschen Gesetzgebung zu und der trau ich viel zu. Hast du rein zufällig ne Quelle parat für deinen Beitrag?

Vienna1000  21.12.2013, 16:41
@Alextoexplain

Da kanns dann im Einzelfall auch um Dinge gehen, wie die gesamtschuldnerische Haftung in der Ehe. Unter anderem um die Auslegungen des §421 BGB. Strafrechtlich ist da jedenfalls nichts zu erwarten. Das war eigentlich der Kern meiner Aussage.

Mismid  21.12.2013, 16:49
@Alextoexplain

doch klar! Das Gesamtvermögen besteht ja im Normalfall zu 50% des Mannes. Und dies kann zu 100% gepfändet werden. Daher betrifft dies auch die Ehefrau, wenn die Hälfte des Hauses, des Autos, der Möbel usw. gepfändet wird!

für die Tat nicht, aber mit dem gemeinsames Vermögen muß sie anteilsmäßig natürlich geradestehen

Alextoexplain  21.12.2013, 16:36

Hast du eine Quelle dafür Mismid bitte? =)

Mismid  21.12.2013, 16:47
@Alextoexplain

das ist doch selbstverständlich, dass der Anteil des Mannes am gemeinschaftlichen Vermögen gepfändet werden kann. Also die Hälfte der Wohnungseinrichtung, des Hauses, der Fahrzeuge usw., es sei denn man könnte nachweisen, dass die Gegenstände vor der Ehe von der Ehefrau alleine erworben wurden

Alextoexplain  21.12.2013, 17:43
@Mismid

Wer sagt denn das das Vermögen gemeinschaftlich sein muss? Ist es das automatisch inner Ehe? Bin da nicht so gut informiert.

Vienna1000  21.12.2013, 21:47
@Alextoexplain

Im Endeffekt ist das ohnehin kein "Fall für hier", sondern für den RA. Grundsätzlich ist Vermögen in der Ehe nicht unbedingt "gemeinsam". Vgl. Wiki => Zugewinngemeinschaft - Was nun aber nicht unbedingt abschliessend irgendeine Aussagekraft hat, weil da eben auch noch "andere §" zum tragen kommen könnten, die doch wieder einen Zugriff auf Vermögen möglich machen. Das betrifft unter anderem auch die entsprechende Beweislast in dieser Situation bzw. eine mögliche Umkehr der Beweislast. Also, mal ganz praktisch gesehen: Der Gläubiger wird alles tun, um irgendwie an sein Geld zu kommen. Wenn zum Beispiel ein (Gemeinschats-)konto komplett gepfändet wird, dann hat in diesem Fall wohl die Ehegattin das Problem, derzulegen, dass es IHR Geld war. Gleiches gilt für alles anderes Vermögen, dass dann unter Umständen erstmal gepfändet wird. Wenn der Gatte "nicht mehr erreichbar" ist, um diese Besitzverhältnisse darzulegen wirds... Kompliziert.. Wieder mit anderen Worten: Viel Rennerei, viel viel Ärger, hohe Rechtsanwaltskosten ( Ohne RA wirds praktisch kaum gehen bzw. Sinn machen ), auf denen die Gattin erstmal sitzenbleiben wird, wenn vom Gatten eh nichts mehr zu holen ist.... Und und und... Im Endeffekt ist das alles ein "ungewisser Ausgang" und das lässt sich hier so nicht pauschal beantworten.

Mismid  22.12.2013, 15:47
@Alextoexplain

wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, dann ist alles in der Ehe erworbene gemeinschaftlich! Ansonsten muß du auch beweisen, dass es vor der Ehe miteingebracht wurde

nein, vorausgesetzt sie ist kein mitwisser

krisl80 
Fragesteller
 21.12.2013, 16:33

Sie wusste von der Straftat nichts, erst als sie vom Chef angerufen wurde.

sandhorn  21.12.2013, 16:43
@krisl80

ihr kann nichts passieren