Ehemann (Beamter im Ruhestand) im Pflegeheim Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension

4 Antworten

Die Leistung, die das Heim erbringt, verstehe ich an dieser Stelle nicht ganz. Von der Pension wird der Großteil der Heimkosten gezahlt, der Rest von der Pflegeversicherung/Beihilfe ( Pflegesatz Stufe II). Danke aber für die Antworten, es ist noch alles sehr neu, daher die Unklarheiten. Die Düsseldorfer Tabelle werde ich mir mal ansehen!

Jedes Pflegeheim hat seine eigene Satzung und seine eigene Preisliste.

Wenn der Monat dort 2.500,- kostet, kann man nicht sagen: "Ich verdiene aber nur 2,200,-! Aber ich hätte gerne ein Taschengeld von 400,-!"

Ein solches Taschengeld gibt es, wenn man aufstockend Sozialhilfe beantragt und bekommt. Das beantrage man beim Sozialamt.

Dies gilt auch für die Gattin. Das Pflegeheim verlangt nicht weniger, wenn der Gast sagt: "Ich habe noch Frau und vier Kinder zu unterhalten!"

Also kann die Gattin ebenfalls zum Sozialamt gehen. Sie kriegt dann entweder normale Hilfe zum Lebensunterhalt, oder Grundsicherung im Alter.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hierbei ist ja gerade das Problem, dass das Sozialamt sich eben nicht zuständig fühlt und an die Beihilfe verweist.

@Minn123

Hatte ich noch vergessen, es müssen von dem Geld, was übrigbleibt, auch noch anteilig Arztkosten für den Ehemann, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, bezahlt werden.

@Minn123

Du schreibst, dass "dass die Eigenbeteiligung an den Heimkosten von der Bruttopension berechnet wird".

Dies ist schon eine soziale Leistung des Trägers des Heimes! Die Pflegeperson muss also nicht mehr bezahlen, als sie Einkommen hat! Normalerweise muss sie voll bezahlen.

Der Träger des Heimes wird aber nicht auch noch Rücksicht nehmen auf sämtliche Personen, denen die Pflegeperson Unterhalt schuldet. Das können ja eine Gattin, eine Ex-Gattin und siebzehn Kinder sein!

Laut Düsseldorfer Tabelle sind diese Personen dann Mangelfälle, wenn der Unterhalts-Verpflichtete nicht oder nicht voll zahlen kann.

Dann springt ersatzweise das Sozialamt ein oder das Jobcenter.

Gruß aus Berlln, Gerd

Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei.

Da wurde wohl aneinander vorbeigeredet.

Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens?

Natürlich. Die Beihilfe ist für die Unmöglichkeit der Unterhaltsverpflichtung des Beihilfeberechtigten gegen seinen Ehepartner nun wahrlich der völlig falsche Ansprechpartner. Als sog. Mangelfall (nicht leistungsfähiger Unterhaltsverpflichteter) ist hier das Sozialamt sehr wohl die richtige Adresse, aber eben nicht in Bezug auf zusätzliche Leistungen für den pflegebedürftigen Ehemann, sondern aufgrund der nicht erfüllten Unterhaltsansprüche der Frau. D.h., die Ehefrau selbst muss sich beim Sozialamt melden und Grundsicherung etc. beantragen. Das bedeutet allerdings auch, dass sie das Haus evtl. verkaufen respektive vermieten muss.

Es gibt viele Menschen, die am Existenzminimum leben. Wieso sollten dieser Frau deswegen zusätzliche Gelder zustehen ? Außerdem stellt sich hier die Frage, wieso die Frau, wenn sie finanziell so knapp ist, das Eigenheim behält. Sie kann es verkaufen oder vermieten, dann wird sich ihre finanzielle Lage deutlich verbessern.

Das ist wohl eher kontraproduktiv, denn wo soll sie dann wohnen? Eine Wohnungsmiete wäre ja deutlich teurer als ein abbezahltes nicht besonders großes Haus. Es geht hier auch tatsächlich eher um das Problem, dass die Eigenbeteiligung an den Heimkosten von der Bruttopension berechnet wird, also sämtliche steuerlichen Abzüge und Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge noch einmal von dem, was übrigbleibt, abgehen.

@Minn123
Das ist wohl eher kontraproduktiv, denn wo soll sie dann wohnen?

In einer kleinen Wohnung.

Eine Wohnungsmiete wäre ja deutlich teurer als ein abbezahltes nicht besonders großes Haus

Aber aus dem Hausverkauf respektive der Vermietung würden ihr je nach Lage Mittel zufließen, die sie zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwenden könnte. Darauf wird auch das Sozialamt bei der Beantragung von Leistungen abheben.

@FordPrefect

Selber bewohntes Eigentum darf normalerweise nicht angetastet werden, da es sich bei dem bewohnten Haus nicht um eine Luxusunterkunft handelt. Vermieten würde sich daher finanziell kaum lohnen.