Wer haftet bei Schäden, die durch einen Wetterballon verursacht wurden?

4 Antworten

Immer der Verursacher, soweit er ermittelt werden kann.

Etwaige Schäden liegen im Risikobereich der Person, die den Ballon hat starten lassen. Insofern: Ja, diese Person haftet im Regelfall für etwaige Schäden.

Der Eigentümer, der versichert ist.

Man hat zwar keinen (direkten) Einfluss auf die Flugbahn, trotzdem bist du verantwortlich, da du dein Handeln ja offenbar als sicher eingeschätzt hast was letztendlich nicht der Fall war. Also ist es am Ende dein Fehler und damit haftest du.