Einer Wohngemeinschaft fällt ein Blumentopf vom Balkon und einem Passanten auf den Kopf. Wer haftet, alle oder nur der Eigentümer des Blumentopfs?

3 Antworten

In erster Linie der Eigentümer, aber ich denke, dass die ganze Wohngemeinschaft dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn der Balkon bzw. Gegenstände darauf nicht gesichert sind.

So wie bei der Miete - zahlen muss jeder seinen Anteil, aber wenn einer nicht zahlt, kann es sich der Vermieter von jedem anderen Mitmieter holen.

Die Mieter haften ! bei einem Gemeinschaftsbalkon ( laubengang ect, ) die Gemeinschaft ! Mfg.

Da haften alle, die für diese Wohnung einen Mietvertrag haben.