Praktikant haftbar für Schäden?

5 Antworten

Hallo, Deine Praktikumszeit hast Du abgearbeitet und der Vertrag ist heute ausgelaufen. Also besteht für Dich keine weitere Verpflichtung morgen dort zu erscheinen. Es könnte sogar sein, dass Du auf dem Weg dorthin, während der Arbeitszeit dort und auf dem Weg nach Hause garnicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert bist.

Haftpflichtmäßig ist im Vertrag nachzulesen, wer für eventuelle Schäden aufkommen muss. Dies kann über eine bestehende Betriebshaftpflicht der Firma sein, wo Du gearbeitet hast, es kann vereinbart worden sein, dass der jeweilige Träger, der das Praktikum angeordnet hat, eine Haftpflicht abgeschlossen hat, oder aber dass Deine Privathaftpflicht dafür einstehen soll. Der Möglichkeiten gibt es viele, es sollte also unbedingt im Vertrag geregelt sein.

Als Praktikant hat der Firmeninhaber eine besondere Aufsichtspflicht Dir gegenüber, er sollte Dich also nicht unbedingt alleine arbeiten lassen. Er hat eindeutig aber eine Aufsichts- und Kontrollpflicht. Es hängt aber auch davon ab, welche Vorkenntnisse Du bereits mitbringst. Dies geht aus Deiner Fragestellung leider nicht hervor.

Es muss also berücksichtigt werden, ob er Dich hätte alleine arbeiten lassen dürfen. Ggf. hätte er Dich eben nicht alleine arbeiten lassen dürfen. Sind die beschädigten Teile Geräte im Eigentum von Kunden? Sind es neu herzustellende Geräte (Zusammenbau)? Da können unterschiedliche Haftpflichtansprüche entstehen bzw. generiert werden. Eine pauschale und belastbare Aussage ist deshalb hier derzeit nicht möglich.

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr übliche Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt. Fahrlässig handelt also, wer einen möglichen Schaden erkennen kann, diesen aber billigend in Kauf nimmt und auf Nichtentdeckung hofft. Z.B. das Netzgerät beim Einbau falsch einbaut, obwohl er hat erkennen müssen, dass es so nicht eingebaut werden sollte, es aber dennoch macht in der Hoffnung, es wird schon irgendwie passen und auch gehen.

Anders, als hier bereits geäußert, sind Schäden, die durch Vorsatz eingetreten sind **grundsätzlich nicht** versichert. Vorsatz ist in allen Bereichen ein absoluter Ausschlusstatbestand und kann (darf) nicht versichert werden.

tomasi88 
Fragesteller
 03.07.2015, 23:15

erstmal danke für deinen Kommentar. Ich bin haftpflichtversichert. Ich habe meinem Chef gesagt das ich mich mit PCs aus kenne aber nicht alle Kenntnisse besitze, kenne mich eher mit Software aus als mit Hardware aber das hat er schon im Laufe des Praktikums bemerkt. Trotzdem musste ich arbeiten erledigen denen ich (noch) nicht gewachsen bin, auch das hat er gemerkt das ich dort einige Fehler gemacht habe. Trotzdem ließ er mich daran weiter probieren und arbeiten weil er wollte das dies schnellstmöglich fertig wird. Das ich dabei aber über fordert war, war ihm nicht so bewusst. Daher war auch das eine oder andere nicht richtig verbaut aber er reparierte bzw baute die PCs solange um bis sie funktionieren und über gibt sie erst dann dem Kunden. Es handelte sich meistens um Teile die er von einem Großhändler erworben hat und dann bei denn Kundenpcs verbaut hat. Daher traute ich mich auch nicht wirklich daran den PC von heute einzurichten da dort zuviele Teile rein mussten wo ich über fragt war wie die richtig verkabelt werden müssen. Hinzu kam noch die Hitze die das ganze erschwerte. Er hatte aber nicht die Zeit sich um mich zu kümmern und sagte meistens "das muss fertig werden, mach irgendwas aber mach es". Solche aussagen haben mir dann auch kaum weiter geholfen sondern mich eher verunsichert. Zusätzlich bin ich auch vertraglich von der Schule aus versichert. Ach ja und wegen dem Netzteil: Dies wurde zwar von mir falsch eingebaut aber ich habe gesehen das es mein Fehler war und habe versucht diesen zu beseitigen. Später wurde das Gehäuse des Kunden noch einmal mit einer Flex bearbeitet sodass man das Netzteil wieder richtig einsetzen konnte. Zwar wurden ein paar Rahmen vom Gehäuse herausgeschnitten aber das Netzteil passte wieder ordnungsgemäß. Bei dem Vorgang war kein Strom an und auch nicht von arglistig verschwiegenem Mangel die Rede.

VersBerater  04.07.2015, 09:17
@tomasi88

Zumindest ist nun mal klar geworden, dass Du als Schüler in dem Betrieb warst und über die Schule entsprechend versichert warst.

Wenn dem so ist, wie Du geschrieben hast, dann kann er Dich nicht schadenersatzpflichtig machen, das ist dann sein betriebliches Risiko. Wenn er weiß bzw. merkt, dass Du mangelndes Wissen hast, dann hat er eine besondere Sorgfaltspflicht und muss Dich regelmäßig kontrollieren und anleiten. Somit ist es sein unternehmerisches Risiko, wenn er Dich alleine lässt und Du etwas falsch machst. Da sehe ich für Dich erstmal kein Verschulden, es liegt meiner Auffassung nach eindeutig bei ihm.

Wenn es ein Schulpraktikum ist, bist Du über die Schule versichert. Du musst nichts zahlen und auch am Samstag nicht hingehen. Rede mit Deinem Lehrer.

Sie müssen weder am Samsrag erscheinen noch irgendetwas bezahlen oder ersetzen. 


Jugendliche dürfen schon aus den Arbeitszeitregeln für Auszubildende und Jugendliche heraus am Wochenende nur in Ausnahmefällen arbeiten. Falls es hier Stress gibt, einfach mal das Gewerbeaufsichtsamt mit der Fragestellung beschäftigen, die verhängen dann bemerkenswerte und erinnerungswürdige Bußgelder gegen den Chef. 


Ersatz für Schäden würde ich zum Beispiel in dieser Branche schon auf Grund der beschränkten Deliktsfähigkeit von i. d. R. minderjährigen Schülern und deren mangelnde Einsichtsfähigkeit in die Gesamtzusammenhänge verneinen. Dazu kommt, dass Sie hier als sog. Erfüllungsgehilfe tätig waren, für die der Chef vollumfänglich haftet. 


Er könnte Sie allenfalls bei nachweislich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten in Regress nehmen. Ersteres schließe ich mal aus - Sie werden ja kaum absichtlich das Netzteil falsch eingebaut haben. 


Für grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung den Arbeitnehmers auf drei Monatsgehälter beschränkt. Da er Sie nicht oder nur gering entlohnt hat, dürfte hier höchstens die Bezahlung für die drei Wochen zur Diskussion stehen. 


Alles andere können Sie rundweg ablehnen. 


Sie können einem solchen A*** von Geschäftsführer aber in Ihrem ggf. zu erstellenden Praktikumsbericht aber auch noch einmal die aus Ihrer Sicht verbesserungsbedürftigen Führungsstile in seinem Haus aufzeigen. 

tomasi88 
Fragesteller
 04.07.2015, 10:55

ich bin aber nicht mehr jugendlicher sondern volljährig (23). Ändert sich dann etwas an der Situation?

hyfi01  04.07.2015, 13:36

Naja, grundsätzlich nicht, die Sache mit dem Erfüllungsgehilfen und den begrenzten Regressmöglichkeiten bleibt. 

Als Erwachsener dürfen Sie natürlich samstags arbeiten, müssten hier aber sicher auch nicht - was will der Chef schließlich bei Arbeitsverweigerung ohne Arbeitsvertrag tun? Sie abmahnen oder rauswerfen?

Allerdings finde ich ein "Schülerpraktikum" mit 23 eher komisch. Und wenn es im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung war, sollten Sie eigentlich auch entsprechende Fähigkeiten besitzen ... jedenfalls sollten Sie sich wohl bei diesem Betrieb nicht einen regulären Arbeitsplatz bewerben und auch nur ein einfaches Zeugnis bestellen ...

tomasi88 
Fragesteller
 04.07.2015, 16:55

ich mache geraden mein Fachabitur, daher "Schüler Praktikum". Mein Vertrag ging nur bis gestern und wäre ich heute arbeiten gegangen wäre ich nicht mehr über die Schule versichert gewesen

Für Fehler bzw. Schäden, die Du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt hast, kannst Du grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden.

tomasi88 
Fragesteller
 03.07.2015, 20:14

was würde denn alles unter "grob fahrlässig" fallen?

derhandkuss  03.07.2015, 20:16
@tomasi88

Grob fahrlässig wäre zum Beispiel, wenn Du ein Praktikum an einer Tankstelle machen würdest und Du während der Arbeit an der Zapfsäule rauchst.

tomasi88 
Fragesteller
 03.07.2015, 20:43

nein sowas habe ich nicht getan. ich habe lediglich Dinge falsch verschraubt aber keinen Kurzschluss oder ähnliches grob fahrlässig verursacht

War das ein Schulpraktikum?

Auf keinen Fall bist Du gezwungen dort zu erscheinen, dann wärst Du auch gar nicht versichert.

Einen Praktikanten wichtige Arbeiten ohne Kontrolle erledigen zu lassen - das kann sich der Chef auf die eigene Rechnung schreiben.

tomasi88 
Fragesteller
 03.07.2015, 20:42

ja es ist ein Schulpraktikum. Ich bin wie gesagt fristgerecht in der Zeit dort gewesen wie es im Vertrag festgehalten würde. Würde ich morgen hin gehen ist dies weder vertraglich festgelegt noch von der Schule abgesegnet. Einzige Problem ist nur das ich von ihm eigentlich eine Bescheinigung erhalten müsste das ich in der Zeit dort war. Habe nur den Vertrag den ich von ihm unterschrieben habe mit Firmenstempel das ich dort ein Praktikum begonnen habe.

Menuett  03.07.2015, 20:46
@tomasi88

Sprich das mit Deinem Lehrer ab. Du solltest dort nicht auftauchen, im Falle eines Falles greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.