Kann ich Lohn von einem Schwarzarbeit Job nachträglich versteuern als Arbeitnehmer. Sprich Lohnsteuer u. Versicherungen abführen?

4 Antworten

Die Frage hatte ich dir ja schon bei deiner anderen Frage beantwortet. Nein, das kannst du nicht. Du erhälst einen Nettolohn ausbezahlt, Steuern und Beiträge werden vom Brutto abgeführt, und zwar vom Arbeitgeber.

Es gibt auch keine Veranlassung für dich, die Steuern und Beiträge abzuführen. Dadurch, dass der Arbeitgeber für die Abführung zuständig ist, wird auch er zur Kasse gebeten, niemals du als Arbeitnehmer. Für die Nichtabführung wird auch der Arbeitgeber bestraft, nicht du (es sei denn, du beziehst Hartz 4 oder hast aktiv an der Hinterziehung mitgewirkt), du kannst also mit einer Nachzahlung keiner Strafe aus dem Weg gehen.

Überlege einmal. Wer behält Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli vom Bruttolohn ein?

Wer behält die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ein und überweist diese mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Einzugsstelle?

Beide Male richtige Antwort: Der Arbeitgeber!

Das ist natürlich richtig. So weit habe ich nicht gedacht. Mein Fehler.

Zuerst wäre sicherlich eine Selbstanzeige notwendig, danach wirst du und dein "Arbeitgeber" dann zur Kasse gebeten. Neben den nachträglich zu entrichtenden Sozialabgaben wird für beide sicherlich noch eine Geldstrafe fällig.

Mit nachträglich meinte ich nicht, dass ich den Job bereits mache und nun bereue. Ich hatte mich gefragt, ob ich nach erhalt des Lohnes davon die Steuern und Versicherungen bezahlen könnte und dann auf der sicheren Seite wäre. Aber die Frage wurde schon Adäquat beantwortet. Vielen Dank. :)

Eine Strafe für den Arbeitnehmer gibt es nur bei Sozialleistungsbetrug (Leistungsbezug und verschwiegene Einnahmen) oder bei Beihilfe zur Hinterziehung. Ansonsten wird nur der Arbeitgeber bestraft. Nur der Arbeitgeber muss die Beiträge und Steuern nachzahlen, nicht der Arbeitnehmer.

Denke das Du da mit rechtlichen konsequenzen rechnen musst. Und auch der "Arbeitgeber" wird ggf. probleme bekommen.
Schwarzarbeit ist illegal und keine Sache die man heut mal machen kann und dann vielleicht paar Monaten entscheidet das es doch besser ist zu Versteuern :-)

Mit nachträglich meinte ich nicht, dass ich den Job bereits mache und nun bereue. Ich hatte mich gefragt, ob ich nach erhalt des Lohnes davon die Steuern und Versicherungen bezahlen könnte und dann auf der sicheren Seite wäre. Aber die Frage wurde schon Adäquat beantwortet. Vielen Dank. :)