Baum beschädigt - Wie hoch ist das Strafmaß?

10 Antworten

Das war Sachbeschädigung und könnte wegen der Höhe des Schadens vielleicht nur zur einer Geldstrafe führen.

Setzt Euch mit dem zuständigen Bauamt / Gartenbauamt in Verbindung (wenn es nicht auf einem Privatgelände war) und fragt was es für ein Baum gewesen ist und dann leght ihr zusammen.

Scheiß Sauferei. Ist ja alles so lustig.
Da gibt es den schönen Spruch für alle Eltern: "Ihr habt die Welt nur von Euren Kindern geliehen." Warum gehen dann Die "Kinder" so beschissen damit um????

 

advexx  11.05.2011, 11:37

Man kann auch leicht übertreiben ... wahrscheinlich warst du n engel -.-

FreeEagle  11.05.2011, 11:42
@advexx

Übertreiben tun es vor allem die Schnaps saufenden Jugendlichen, die keinen Respekt mehr vor fremdem Eigentum und auch kein Rechtsverständnis haben. Diese Zerstörungswut und diese niedrigen Hemmschwellen gab es zu meiner Zeit jedenfalls noch nicht in diesem Maße.

turalo  11.05.2011, 11:46
@FreeEagle

Ich denke auch, daß hier NICHT übertrieben wurde. Wer sich schnapsbeduselt an fremder Leute Eigentum vergreift, gehört auch entsprechend dafür bestraft.

Wir waren sicher keine Engel, aber bei Sachbeschädigung hört aller Spaß auf.

MrChillstar  11.05.2011, 11:52
@FreeEagle

Das "diese-Jugend-von-heute"-Motiv gibts übrigens schon seit der Antike und deine Generation war auch nicht die Engelsgeneration, von daher blas dich mal nich so auf..

Solche Möchtegern-Moralapostel..

FreeEagle  11.05.2011, 12:04
@MrChillstar

Verharmlosen jedenfalls war schon immer der falsche Weg, jemandem sein Unrecht klar zu machen.

MrChillstar  11.05.2011, 12:08
@FreeEagle

Darum ging es aber in dieser Frage nicht!

Die Jungs sind sich dessen schon sehr bewusst, was sich dadurch bemerkbar macht, dass sie sich selbst gestellt haben.

Gefragt war nach den Konsequenzen und dem Strafmaß.

turalo  11.05.2011, 12:11
@MrChillstar

Die Frage nach Konsequenz und Strafmaß wurde ja auch beantwortet.

Wo sind hier Moralapostel am Werk? Wahrscheinlich muß derjenige, dem dieses schöne Wort entsprungen ist, erst am eigenen Leibe erfahren, wie es ist, bevor er hier überhaupt mitreden kann. DANN sieht auch seine Meinung anders aus. Ganz sicher!

PeRiBa  11.05.2011, 13:31
@advexx

Nein, ich war wirklich kein Engel. Aber wir waren keine Flurschadentreter wie viele Leute heute.

Habe gerade aus meinem Garten wieder mehrer Bierflaschen entfernt. Da waren die Jugendlichen zu faul, diese fürs Pfand zurückzubringen.

Und gestern durfte ich gegenüber wieder den McDoof-Müll aufsammeln, der von den Leuten  einfach im Vorbeifahren aus dem Auto geworfen wurde.

 

Das war mal gar keine gute Idee.

Ein Bekannter hat betrunken einen Baum ähnlich stark beschädigt - 2000 EUR waren fällig.

Ich weiß nicht genau, wie alt der Baum war. Aber je älter er ist, desto teurer wird's natürlich.

Und dass ihr betrunken wart, mildert das Strafmaß auf keinen Fall. Im Gegenteil, das trägt dazu bei, dass keine Versicherung (falls es überhaupt eine übernehmen würde) die Kosten trägt.

 

Kinder Kinder, dieser Alkohol.

 

Strafrechtlich:

§ 303 Abs. 1 StGB

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Privatrechtlich:

§ 823 Abs. 1 BGB

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 

Ich denkemal, dass ihr mit einer milden Geldstrafe und da ihr die wohl nicht zahlen könnte mit Sozialstunden davon kommen werdet. Den Ersatzbaum. würde ich an eurer Stelle schon jetzt also vor einer evt. Gerichtsverhandlung besorgen und ein Pflanzen um so eine Gewise Reue zu zeigen. Dies kann euch dann auch evt. Strafmildernd zu gerechnet werden.

ich weiß ja nicht ob ich dir das jetzt wiklich glauben soll. aber das fällt sicherlich unter ein tötungsdelikt und wird mit sicherheit mit einer haftstrafe belegt.

 

advexx  11.05.2011, 11:35

dh ^^