Strafe ohne Beweis?

9 Antworten

1. Personalbeweis

zugeordnet sind die Beweismittel Sachverständiger, Zeuge und i.w.S. Beschuldigter

Personalbeweise werden durch Vernehmung erhoben

Personalbeweise sollen das Gericht durch ihren Aussageinhalt überzeugen.

Beweismittel ist hier stets ein Mensch, damit ist der Personalbeweis also subjektiv, immer abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Wahrnehmung und Reproduktion sowie von der Wahrhaftigkeit der Aussage

2. Sachbeweis

zugeordnet sind die Beweismittel Augenschein und Urkunde

Die Sache oder Sachgegebenheit spricht losgelöst vom Tathergang für sich selbst und lässt für einen am Tathergang Unbeteiligten Schluss auf den Tathergang zu

Der Sachbeweis ist ein naturwissenschaftlich geführter Beweis

Die Beweisführung stützt sich auf materielle Spuren/Gegenstände.

Ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Sache/Sachgegebenheit, losgelöst vom Tathergang, aus sich selbst spricht oder für einen Unbeteiligten Schlüsse auf den Tathergang zulässt

Zeugenaussagen sind Beweismittel. Ferner ist auch eine Verurteilung durch reine Indizien möglich. Vergiß nie, dass sich ein Geständnis positv auf das Strafmaß auswirkt!

Ein Beweis gibt es nicht also jetzt ein Foto oder so. Kein Beweis dass man der Polizei zeigen kann

Es gab angeblich 2 zeugen die ausgesagt haben dass sie mich in den Raum gesehen hätten aber nicht dass ich geklaut habe. Nur Zeugenaussagen.

Erstmal ganz ruhig ohne Beweise kann dir niemand was. Da reichen auch keine Zeugen wenn du sagst du warst es nicht. Aber nimm dir am besten einen Anwalt als Unterstützung :)