Strafe für Fahrrad-Diebstahl?

2 Antworten

In solchen Situationen NIEMALS mit der Polizei reden!!! KEIN WORT!!!

Wie heißt es in den amerikanischen Filmen: "Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden." Das ist bei uns auch so. Alles was du nicht sagst, kann dir auch nicht angelastet werden. 

Jetzt bekommst du neben der Anzeige wegen Diebstahl, auch noch ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BtmG, den du ja ohne Not gestanden hast. Für ersteres gibt es im schlimnsten Fall ein paar Arbeitsstunden. Die BtmG Geschichte wird wahrscheinlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse fallen gelassen. Aber jeder Cop der in Zukunft deine Personalien überprüft, dabei die Zentrale anfunkt und fragt was sie zu dir haben, bekommt das mit dem BtmG gesagt, das reicht als Anfangsverdacht um dich dann gründlich zu durchsuchen.

Wenn Du bislang in Deiner Jugend polizeilich / strafrechtlich noch nicht in Erscheinung tratst, rechne bei einer Verurteilung wegen Diebstahls nach Jugend-Strafrecht mal ganz grob geschätzt mit einer Arbeitsauflage von etwa 20 - 40 Sozialstunden, wenn Dir keine Sachbeschädigung an dem Radel und keine Überwindung von Sicherungsmechanismen ( Schloss geknackt etc. ) nachgewiesen werden kann. 

Mit ganz viel Glück wird das ganze Verfahren auch eingestellt, zumindest im Urteil aber noch etwas gemildert werden,  wenn man keine "Zueignungsabsichten" sicher unterstellen kann. Dann wäre es u.U. "nur" noch eine "Unberechtigte Nutzung eines nicht gesicherten Fahrzeuges" . 

In Deinem ( späteren ) polizeilichen Führungszeugnis für erwachsene Menschen ab 18 dürfte davon dann nichts mehr auftauchen. Lasse sowas künftig aber komplett sein und besser auch die Finger von dem "Stoff" um nicht nochmals polizeilich in Erscheinung zu treten.