Strafe für Fahrrad-Diebstahl?
Hallo, ich habe miese Mist gebaut. Gestern Abend (gegen 23:30) haben Zwei Kumpels und ich (beide werden in kürze 16, ich wurde es vor kurzem) ein Fahrrad geklaut. Wir kamen aus dem Park wieder, wo wir feierten, als wir merkten, dass wir die Bahn nicht mehr bekommen würden, um pünktlich zuhause zu sein. Also kamen wir auf die glorreiche (achtung Ironie) Idee ein Rad zu stehlen. Ein teures/ angeschlossenes hätten wir nicht genommen aber das ist irrellevant schätze ich. Nach ca 10-30min suche fand ich dann eins, meine beiden Kollegen suchten weiter. Dann wurden wir um ca 23:30 festgenommen (das Rad war kaputt, klapprig und unangeschlossen). Als wir befragt wurden, haben wir alle immer ehrlich geantwortet. Als wir auf das Polizeipräsidium gefahren wurden (der Besitzer wurde glaube ich ausfindig gemacht und es wurde da wieder hingestellt, wo ich es her hatte) wurde in meiner Tasche (ich bin 16) eine Zigarette und Longpapes+ Tipps (Filter für Joints) gefunden. Ich bejate, dass ich ab undnd ich dann eins, meine beiden Kollegen suchten weiter. Dann wurden wir um ca 23:30 festgenommen (das Rad war kaputt, klapprig und unangeschlossen). Als wir befragt wurden, haben wir alle immer ehrlich geantwortet. Als wir auf das Polizeipräsidium gefahren wurden (der Besitzer wurde glaube ich ausfindig gemacht und es wurde da wieder hingestellt, wo ich es her hatte) wurde in meiner Tasche (ich bin 16) eine Zigarette und Longpapes+ Tipps (Filter für Joints) gefunden. Ich bejate, dass ich ab undund zu kiffe, hatte aber keine Drogen dabei. Der Alkoholtest, der durchgeführt wurde ergab einen Wert von 0,13Promillie. Ich bin ja der einzige, der mit dem Rad erwischt wurde und der älteste. Ich wollte fragen, was ich als Strafe zu befürchten habe. (Wahrscheinlich lindert es die Strafe nicht, aber falls ja: ich engagiere mich sozial, indem ich die Evangelische Jugendarbeit bei uns unterstütze und das auch aktiv)
Ps: Ich werde jedem potentiellem Besitzer einen Entschuldigungsbrief schreiben und habe meine Tat bereut.
2 Antworten
In solchen Situationen NIEMALS mit der Polizei reden!!! KEIN WORT!!!
Wie heißt es in den amerikanischen Filmen: "Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden." Das ist bei uns auch so. Alles was du nicht sagst, kann dir auch nicht angelastet werden.
Jetzt bekommst du neben der Anzeige wegen Diebstahl, auch noch ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BtmG, den du ja ohne Not gestanden hast. Für ersteres gibt es im schlimnsten Fall ein paar Arbeitsstunden. Die BtmG Geschichte wird wahrscheinlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse fallen gelassen. Aber jeder Cop der in Zukunft deine Personalien überprüft, dabei die Zentrale anfunkt und fragt was sie zu dir haben, bekommt das mit dem BtmG gesagt, das reicht als Anfangsverdacht um dich dann gründlich zu durchsuchen.
Wenn Du bislang in Deiner Jugend polizeilich / strafrechtlich noch nicht in Erscheinung tratst, rechne bei einer Verurteilung wegen Diebstahls nach Jugend-Strafrecht mal ganz grob geschätzt mit einer Arbeitsauflage von etwa 20 - 40 Sozialstunden, wenn Dir keine Sachbeschädigung an dem Radel und keine Überwindung von Sicherungsmechanismen ( Schloss geknackt etc. ) nachgewiesen werden kann.
Mit ganz viel Glück wird das ganze Verfahren auch eingestellt, zumindest im Urteil aber noch etwas gemildert werden, wenn man keine "Zueignungsabsichten" sicher unterstellen kann. Dann wäre es u.U. "nur" noch eine "Unberechtigte Nutzung eines nicht gesicherten Fahrzeuges" .
In Deinem ( späteren ) polizeilichen Führungszeugnis für erwachsene Menschen ab 18 dürfte davon dann nichts mehr auftauchen. Lasse sowas künftig aber komplett sein und besser auch die Finger von dem "Stoff" um nicht nochmals polizeilich in Erscheinung zu treten.