Darf ich jemanden festhalten wenn er was klaut?

4 Antworten

§ 127 Abs. 1 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Nach diesem § ist demnach jedermann befugt eine Person festzuhalten, wenn er sie auf frischer Tat verfolgt. Du hast demnach ja gesehen, wie deine Schwester einen Diebstahl gem. § 242 StGB begangen hat und hast sie daraufhin festgehalten. 

Das ist demnach also dein gutes Recht. Es muss nur alles im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verlaufen.

Nett angeführter Paragraph.

Nur findet der im Fall der Schwester gar keine Anwendung. Wenn Du Dir den Paragraphen mal genau durchliest, kommst Du vielleicht auch selber drauf, warum der hier  keine Anwendung findet.

@TheGrow

Wieso sollte der § 127 (1) StPO nicht in Frage kommen? Bitte um kurze Erklärung.

@TheGrow

Ich denke du möchtest darauf hinaus, dass die Identität der Schwester bekannt ist? Jedoch ist sie ja gerade dabei zu "flüchten". Somit könnte man meiner Meinung nach über die Alternative auf das Jedermannrecht zurückgreifen.

@Schatiek

Der Begriff Fluchtgefahr bezieht sich nicht auf die Flucht vom Tatort.

Der § 127 StPO dient alleinig zur Sicherung des Strafverfahrens und soll lediglich sicherstellen, dass der Täter für seine Tat strafrechtlich belangt werden kann.

Der Begriff Fluchtgefahr bezieht sich daher nicht auf die Flucht vom Tatort, sondern auf die Flucht vor der Strafverfolgung, sprich die vorläufige Festnahme währe nur dann gerechtfertigt wenn der Fragesteller davon ausgehen muss, die Schwester werde sich dem Strafverfahren entziehen, wenn sie daran nicht durch alsbaldige Festnahme gehindert werde.

Ein Beispiel wäre zum Beispiel, wenn der Fragesteller wüsste, dass seine Schwester morgen Deutschland für immer verlassen würde und von daher eine Strafverfolgung nicht möglich wäre, wenn er die Flucht seiner Schwester nicht verhindern kann.

Da im Falle der Fragestellung aber steht, dass die Schwester immer wieder so etwas macht, kann man auch nicht davon ausgehen, dass sich die Schwester einem möglichen Strafverfahren entziehen kann.

Von daher darf die Schwester nicht auf Grundlage des § 127 StPO festgehalten werden.

@TheGrow

Stimmt, hört sich logisch an. Dann vielen Dank für die Korrektur, da lernt man auch selbst immer wieder neues! :)

Also JA, das Recht eine Person festzuhalten wenn diese eine Straftat begangen hat hast du, so wie jeder einzelne von uns. Nur heißt Aggressor nicht sofort Schuldiger, sonder die Person von der zuerst die Gewalt ausging (Schwitzkasten, wenn auch nur leicht) und DAS eben zur Entzündung dieser Situation herbeiführte. Also JA, du bist/warst auch meiner Ansicht nach der Aggressor in dieser Geschichte (was nicht immer automatisch schlecht ist), du hast ja nur von deinem Recht Gebrauch gemacht. Ob sich das vielleicht hätte anders regeln können weiß ich erstens nicht, und dies ist sowieso egal, denn was passiert ist, ist passiert.

Und auch wenn Aggressor ein starkes Wort ist, NICHT automatisch schlecht ;) Und doch, ich achte auf die Rechtschreibung, besten Dank xD

Es ist vielleicht schwer zu glauben aber mit meiner Schwester lässt sich nicht reden und sie festzuhalten, war für mich die einzige Lösung. Da ersten meine Mutter die Schlüssel auch für die Arbeit braucht und zweitens ich nicht mal Schuhe an hatte.

@wambo89

Was auch immer dein Schuhwerk damit zu tun hat... Ich kann dir das glauben. Zerlegt die Bude weil sie kein Geld von ihrer Mutter bekommt... mhm. Nehme mir das nicht krumm, aber irgendwas läuft bei deiner Schwester nicht gar so gut. Und dass man da schon eher auf Gewalt zurückgreift wenn man sowieso weiß dass seine Worte nur auf taube Ohren treffen ist verständlich... Aber woher wollen das die Freunde und Helfer *hust* ja nicht so wircklich *hust* die nette Polizei denn bitte wissen...

Im Prinzip ja. Aber da die Polizei ja schon informiert zu sein scheint wirst du die Situation ja sicher erklärt haben. Und, wenn die das anders einschätzen als du es hier erzählst wird da schon etwas dran sein.

ich finde so wie du das schilderst das du alles richtig gemacht hast

Mir kam es so vor als ob es der Polizei nicht mal interessiert hat, was ich zu sagen hatte. Haben mich ständig unterbrochen.