Strafe bei Straßenüberquerung nahe Ampel
Hi liebe alle,
was ich mich schon immer gefragt habe: Wenn ich keine Lust habe, als Fußgänger bei einer roten Fußgängerampel zu warten und ich einfach fünf Meter weiter die Straße so überquere. Würde das Ärger geben? Muss man eine Art "Mindestabstand" zu einer Ampel haben um die Straße überqueren zu können?
LG
3 Antworten
Ein Mindestabstand ist nicht genau vorgegeben, ich glaube mich aber an Urteile zu erinnern die von wenigstens 50m ausgehen.
Davon abgesehen kostet diese OWi einen Fußgänger nur 5€, wenn er aber nicht aufpasst unter Umständen das Leben...
Du musst die Ampel benutzen, wenn sie in der Nähe ist. Siehe dazu § 25 Abs. 3 StVO.
PS: Fehlverhalten mit dem Fahrrad oder als Fußgänger kann sich auch auf den Autoführerschein auswirken.
Als Radfahrer nur in geringem Maß und als Fußgänger nur im Straftatbereich.
Die von Crack genannten 50 m sind mir auch als Mindestabstand zur Ampel bekannt, falls Du keinen Ärger riskieren willst.
Wobei hier auch steht:
Daraus lese ich, dass ich eine Ampel an einer beispielsweise langen geraden Straße nicht nutzen muss, wenn sich diese irgendwo mitten drin befindet.
PS: Fehlverhalten mit dem Fahrrad oder als Fußgänger kann sich auch auf den Autoführerschein auswirken.