Ist es strafbar, den Anforderungstaster einer Ampel zu drücken, ohne die Straße zu überqueren?

11 Antworten

Und weißt Du nicht mehr ein noch aus, mach einen "Groben Unfug" draus......

Und das ist nicht einmal ein so grober Unfug. Mehr ist das nicht, Kindereien und ein lustiges Spiel, für den der da dauernd drückt und sich über die rot angelaufenen Gesichter und Keksdosenhaft geschwollenen Hälse der Autofahrer freut, denn merke auf, ein Streich macht nur Spaß, wenn man es sieht, merkt und sich ärgert.

Es besteht keine explizite Bußgeldvorschrift für unnötiges Drücken der Betätigung einer Fußgängerampel.

Sieht es die Polizei, verscheucht diese die kleinen Racker, bis dahin gibt es nur ein Mittel, sich eben nicht ärgern, denn kein Streich ist so öde wie einer, über den sich keiner ärgert und Spielen macht nur Spaß, wenn andere mitspielen.

Und solange die solch harmlose Sachen machen, bauen die schon keinen richtigen Mist und es gibt wirklich richtigen ernsthaften ehrlichen Mist.

Ein Beispiel? Ok, hier kommt eines aus dem richtigen Leben:

.

Da waren mal ein paar kleine Jungs, die spielten "Absauferles".

Was das ist? Man hat es dann seitens der kleinen Racker erklärt:

Ganz einfach, man warte, bis ein Auto kommt und rennt dann vor diesem über die Straße, drüben schlägt man ab und rennt dann unversehens wieder zurück.

Der Autofahrer sieht ein Kind, dass knapp vor ihm die Straße kreuzt und geht in die Eisen. Dann traut er seinen Augen nicht, das Kind kommt zurück und da wird es wirklich eng.

Wenn man das so knapp hinbekommt, dass der Autofahrer in seiner Verzweiflung seine Pedalfertigkeit verhaspelt und seinen Motor abwürgt, dann bekommt man einen Punkt.

Wer am meisten Punkte hat, hat gewonnen.

.

Gegen beispielsweise dieses saublöde Spiel mit Suizidcharakter ist das Betätigen einer Fußgängerampel zum spaßigen Zeitvertreib doch wirklich gar nichts, oder?

hör auf, kleine kinder dazu anzustiften, absauferles zu spielen xD

Das muss ich mir merken xD

LG JungleJonny

Es gibt für diesen Fall einen Straftatbestand in Gesetzbuch und der heißt: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und wird als Straftat bewertet. Allerdings wird es schwierig, kleine Kinder hiernach zu belangen. Aber vielleicht kümmern sich die Erziehungsberechtigten dann um ihre Kinder, wenn gegen die Erziehungsber. wegen des Straftatbestandes ermittelt wird.

Drücken des Anforderungstasters gehört zum normalen Gebrauch einer Ampel und kann nicht als §315b Stgb ausgelegt werden.

Manchmal ist es das einzige Mittel um von einer Seitenstraße in eine Hauptstraße zu kommen.

ich machs immer, mir is da noch nie was passiert

Ich gebe zu, ich habe es auch schon gemacht und finde das ist absolut nicht schlimm! Wenn kein Polizist da ist der dich erwischt passiert auch nix, und wenn dich einer erwischt, kostet es - wenn überhaupt   - 5 oder 10 €. Oder du gehst einfach über die Straße, wenn dich jemand sieht, damit das Ampeldrücken  nicht mehr illegal ist.

§ 315 b Stgb greift hier nicht, da keine übermäßige Gefahr entsteht.