Fußgänger verursacht Auffahrunfall. Wer hat Schuld?

10 Antworten

Schuld ist der Fußgänger, zahlen muss der Auffahrende, der wiederum kann sich an den Fußgänger halten, Es ist nun mal so das der Vorausfahrende aus gutem Grund gebremst hat und der nachfolgende zu wenig Abstand gehabt hat den ansonsten wäre es nicht zur Kollision gekommen.

Den Fußgänger trifft sicherlich die Hauptschuld.

Ob den Auffahrenden eine Teilschuld trifft, kann man ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, der gefahrenen Geschwindigkeiten und des eingehaltenen Abstandes nicht sagen. Innerhalb geschlossener Ortschaften erkennt die Rechtsprechung eine Unterschreitung des in § 4 I StVO vorgegebenen (und als "Regel" bezeichneten) in vielen Situationen (Kreuzungen, dichter Verkehr,...) als zulässig an, da sonst der Verkehrdfluss zu sehr leiden würde und nur Sachschäden zu erwarten sind. Auffahrunfälle wie dieser hier gehören dann zur Bezriebsgefahr des Fahrzeuges und es besteht kein oder ein verminderter Schadensersatzanspruch.

Zunächst ist erstmal der Fußgänger schuld. Da dieser sich aber entfernt hat, kann man ihn nicht mehr zur Verantwortung ziehen.

Somit wird der Auffahrende, bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung zur Kasse gebeten. Denn man muss immer damit rechnen, dass vor einem jemand bremst.

Denn man muss immer damit rechnen, dass vor einem jemand bremst.

Nicht innerhalb geschlossener Ortschaften.

@Ratirat

??? Wieso nicht? Woher kommt denn DIESE Weisheit?

@Ratirat

Das verstehe ich jetzt auch nicht, Gerade in einer geschlossenen Ortschaft muss ich jederzeit damit rechnen das mein Vordermann stark bremsen muss, Solange der Vordermann nicht unmotiviert bremst haftet der Auffahrende,

@Anton96

§ 4 I StVO sagt bewusst "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."

Mit "in der Regel" erkennt der Gesetzgeber an, dass es nicht immer möglich und sinnvoll ist, so zu fahren. Wenn alle in der Innenstadt immer den hierfür nötigen Abstand halten würden, wären unsere Straßen noch viel hoffnungsloser verstopft als jetzt schon. Das Risiko, in einem Fall wie dem obigen gegebenenfalls einen leichten Auffahrunfall zu erleiden, wird bewusst in Kauf genommen, da der volkswirtschaftliche Schaden durch solche Unfälle geringer ist als der, der sonst durch die endlosen Staus verursacht würde.

Natürlich sollte dennoch jeder so fahren, dass keine reale Gefahr ernsthafter Verletzungen besteht, und abends oder am Wochenende bei wenig Verkehr soll man auch den nötigen Abstand halten. Aber nicht auf einer Einfallstraße in der Großstadt morgens um 8 im Berufsverkehr.

Die zahlreichen Urteile in solchen Fällen sind jeweils auf den Einzelfall bezogen und man findet sicher solche und solche Beispiele. Der Gesetzgeber hat es den Gerichten überlassen, das schwammig formulierte Gesetz auszulegen, und nicht alle Richter haben eine gleich hohe Toleranzschwelle diesbezüglich. Aber im Grundsatz ist das allgemein anerkannte Rechtsprechung und die Aussage, dass der Auffahrende immer schuld sei, ist falsch.

Dies hängt von sehr vielen Faktoren und Umständen ab, die aus der Fragestellung nicht hervorgehen, und oft weiß man erst dann, wenn ein Richter sein Urteil gefällt hat, wer wirklich "offiziell" schuld hat.

So wie du es schildest, kann man es ja auch schon der Überschrift übernehmen, dass ihr alle nur wegen des Fehlverhaltens vom Fußgänger so reagiert habt...dass der sich nun verzogen hat, nun gut, aber es gibt ja anscheinend 2-3 Autofahrer, die darin involviert haben und nachvollziehen können, warum der erste so plötzlich gebremst hat. Ist ja jetzt nicht so, dass alle den Autofahrer anmotzen oder? hat doch jeder gesehen, dass da einer rüberhuscht?

Hä?

Verursacht hat es der Fußgänger, Schuld wird der Auffahrende bekommen...Abstand, Bremsbereitschaft...

Woher weißt du, ob der Abstand oder die Bremsbereitschaft ungenügend war?

@Ratirat

@Ratirat:
Weil er draufgerasselt ist.
Beweise mal vor Gericht das Gegenteil.

@Tunococ

Die Frage war, wer Schuld hat und nicht, wer sie beweisen kann.

Ein Gutachter mit Zugriff auf die Schäden, Bremsstreifen, Fotos, Fahrbahngeometrie usw. hat da auf jeden Fall weitaus bessere Möglichkeiten, das zu beurteilen, als wir hier aufgrund der dürftigen Schilderung in der Fragestellung.

@Ratirat

Man muss nicht seine Unschuld beweisen, das ist durchaus richtig. Aber wer beim Bremsen des vorausfahrenden selbst nicht mehr in der Lage ist zu bremsen, dessen Abstand war eben zu gering. Da kann man noch tausende Ausreden anfuehren, das sind dann aber auch wirklich nur Ausreden.

@Franticek

Aber wer beim Bremsen des vorausfahrenden selbst nicht mehr in der Lage ist zu bremsen, dessen Abstand war eben zu gering.

Und warum sieht § 4 I StVO dann explizit Ausnahmen vor? Warum schreibt er vor, dass man nicht ohne Not plötzlich bremsen darf?

Ich bin etwas verblüfft, hier auf so viel Unverständnis zu stoßen. Ich habe das schon in der Fahrschule gelernt.

@Ratirat

Und ich habe ebenso in der Fahrschule gelernt, dass man jederzeit bremsen und anhalten können muss! Bei Unfällen mit Fußgängern haben Autofahrer bekanntlich immer "schlechte Karten"...!

Wenn schon rot war hat doch eig der Fußgänger schuld oder is das Gesetz nicht aisgereift

@daluxlord

Sicher, aber:

Fußgänger entfernt sich unerlaubt vom Unfallort.

Wie willst du ihn also haftbar machen?