Wer hat Schuld? Auto, Ampel, Fahrrad

16 Antworten

Richtig! Der F-Fahrer hat die Überquerung bei grün begonnen, muss sogar drüberfahren. Autofahrer müssen immer damit rechnen, dass ein Hindernis auftauchen kann, besonders im Ampel-, Kreuzungsbereich.

Also erstens kannst du das nicht gesehen haben, weil du nicht auf zwei Ampeln schauen kannst!!!

Und das klingt sehr merkwürdig, weil die Fahrradfahrerampel viel früher auf rot schaltet, als die andere "Autoampel" grün wird...

Also entweder der Fahrradfahrer ist stehen geblieben, bei rot drüber gefahren oder der Autofahrer ist zu früh losgefahren...

Und was den Fahrer betrifft, der aufgefahren ist, es ist seine Schuld, da er einen Abstand halten muss, so dass er im Notfall bremsen kann und er kann ja nicht nur losfahren, weil die Ampel grün ist...

ich stand an der ampel mit dem fussgängerüberweg wo der fahrradfahrer rüber ist. Es gab autos die rechts in meine straße abbiegen wollten und gleichzeitig grün hatten mit dem fussgängerüberweg, deshalb waren sie ja schon die ganze zeit fahrbereit und haben nur darauf gewartet dass keine fussgänger mehr queren

Meiner Meinung nach hat auch der Autofahrer schuld, der dem anderen aufgefahren ist. Er muss sich schließlich vergewissern, dass die Straße frei ist BEVOR er fährt. Als Fußgänger passiert es mir häufig, dass eine Ampel auf rot umschaltet, während ich noch beim Überqueren der Straße bin. Dafür kann ich nichts und der Radfahrer kann genausowenig dafür.

Als Autofahrer darf man halt nicht losfahren, wenn der Wagen vor einem noch nicht fährt.

Wer auffährt, hat Schuld.

Allerdings kommt es mir sehr komisch vor, dass angeblich die Ampel so straff geschaltet sein soll, dass ein Fahrradfahrer nicht in der Lage sein soll, eine Straße zu überqueren, während sie auf grün geschaltet ist.

Bis die Autofahrerampel auf grün schaltet, müsste eigentlich noch genug Zeit sein.

Was anderes wäre es bei einem langsam gehenden Fußgänger, aber ein Fahrradfahrer, der nicht schiebt?

^^

der fahrradfahrer war als sie auf grün schaltete noch ein bisschen weiter entfernt, kann jetzt nicht sagen wie weit da ich nicht darauf geachtet hab, aber er ist auf jeden fall über die ampel als es noch grün war.

Genau deiner Meinung... Für Fahrradfahrer ist immer eine Verzögerung eingebaut...

Und ich weiss nicht, wie er das gesehen haben will, dass beide grün geworden sind, da man ja nicht auf beide Ampel blicken kann...

@Nikolas0510

Auch für Dich nochmal: Stell Dir eine T-Kreuzung vor. Oben an dem T-Strich steht auf der rechten Seite ein Fußgänger und will rüber. Unten am T-Ständer steht ein Auto und will rechts abbiegen. Nun bekommen Fußgänger und Auto gleichzeitig grün. Der Fußgänger überquert die Straße, der Autofahrer muß warten (obwohl er auch grün hat). Dann ist der Fußgänger weg, der Autofahrer könnte fahren - aber dann kommt noch schnell ein Radfahrer (auf demselben Weg wie der Fußgänger) und will noch über die Straße. Der Radfahrer ist auf der Straße, die Fußgängerampel wird rot, der erste Autofahrer bremst wieder (weil er den Radler ja nicht plattfahren kann) und der zweite Autofahrer klatscht dem ersten hintendrauf.

Was ist denn daran nicht zu verstehen?

@ErsterSchnee

Danke ErsterSchnee, genau so wars

Bist Du nie im Straßenverkehr unterwegs? Falls doch, dann achte mal darauf: Es gibt Kreuzungen, wo abbiegende Autos und Fußgänger/Radfahrer gleichzeitig grün haben. Die abbiegenden Autos müssen dann halt vor der Einfahrt in die "neue" Straße warten, bis Fußgänger/Radfahrer weg sind. Und wenn eine Ampel schon länger grün ist, dann springt sie auch mal tatsächlich auf rot, wenn der Radfahrer gerade erst auf die Straße gefahren ist und sie noch nicht komplett überquert hat!

@ErsterSchnee

Von Abbiegen stand nichts in der Frage. Davon auszugehen wäre reine Mutmaßung gewesen.

@kleineschwester

ok sorry, mein fehler :)

@kleineschwester

Das ergibt sich doch aus dem kompletten Sachverhalt.

@ErsterSchnee

Für mich nicht. Ich gehe von dem aus, was geschrieben steht, nicht von dem, was die Phantasie hergibt. Dafür ist bei Rechtsfragen kein Platz. :)

@kleineschwester

Genau, und da stand geschrieben, daß beide gleichzeitig grün hatten. Also kann es sich doch nur um einen Abbiegefall handeln.

Außerdem steht nirgendwo geschrieben, daß alle geradeaus gefahren sind. Das hat einzig Deine Phantasie hergegeben - und dafür ist bei Rechtsfragen kein Platz!

@ErsterSchnee

Nein. Da steht nur, dass die Ampel des Radfahrers auf rot schaltet, während er erst ein Viertel der Straße überquert hat und dass der Autofahrer auf Fußgänger wartete. Und es steht auch nirgendwo, dass der Autofahrer mit seinem Fahrzeug abbiegen wollte oder es tat. Das sind Dinge, die Du Dir zusammengereimt hast.

@kleineschwester

Ok, dann zeig mir bitte, wo steht, daß er geradeaus fahren wollte. Das ist ein Ding, das Du Dir zusammengereimt hast.

Schließlich schreibst Du etwas von der Ampelschaltung und daß normalerweise ausreichend Zeit ist, über die Straße zu kommen bevor die Autos grün kriegen.

hallo iTinkiSpiter,

Genauso wie Du sehe ich das auch! Der wo aufgefahren ist ist schuld! Es trifft weder den Fahrradfahrer da er ja bei grün über die Ampel fuhr, noch den Autofahrer der gewartet hat!

Liebe grüße sunnyStern!