Strafe bei 100g Cannabis?

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Das kann nur der Richter sagen . So sieht die Rechtslage aus :

Wie kann ich für den unerlaubten Besitz und Handel von Cannabis bestraft werden?

Durch eine Aussage eines Käufers / Verkäufers (Stichwort: § 31 BtMG), einer Telefonüberwachung, einer Hausdurchsuchung, oder bei einer Festnahme, können Sie der Tat überführt werden.

Die Bestrafung richtet zunächst danach, ob es sich um eine geringe bzw. eine nicht geringe Menge an Cannabis handelt:

Der BGH bestimmt, dass man mit 500 Konsumeinheiten von 15mg THC = 7,5 g THC die Grenze zwischen der geringen und nicht geringen Menge festlegt. Wer also Cannabis besitzt, dass insgesamt mehr als 7,5 g THC enthält, ist Besitzer einer nicht geringen Menge an Cannabis.

Die Unterscheidung geringe Menge / nicht geringe Menge ist erheblich für das Strafmaß, aber das werde ich noch später erläutern. Zunächst lassen Sie uns klären, wie Sie Ihre Situation – ohne, dass wir telefoniert haben – deuten können:

Übersetzt heißt dies, dass bereits eine Menge von 100g an Marihuana und Haschisch - mit einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt - eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechtfertigt. Abgesehen davon, dass es einen minder Schweren Fall gibt, sieht der Gesetzgeber für den Besitz einer nicht geringen Menge: mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe und für die Einfuhr: mind. 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Das muss man sich zunächst auf der Zunge zergehen lasse

http://www.rechtsanwalt-louis.de/rechtsanwalt_-_cannabis_-_marihuana_-_haschisch_-_plantage_-_einfuhr_-_handel_-_ermittlungsverfahren_-_hausdurchsuchung_-_beschuldigtenvernehmung.htm

Du brauchst einen Anwalt , spezialisiert auf BTmG

https://www.google.de/search?q=btmg+anwalt&oq=btmg+anwalt&aqs=chrome..69i57j0l5.4518j0j4&sourceid=chrome&ie=UTF-8

ninamann1  21.11.2016, 08:05

Danke für den Stern