Hilfe! Cannabis 3G verkauft Anzeige Hausdurchsuchung welche Strafe erwartet mich?

8 Antworten

Hallo,


gleich vorneweg: Alles wird gut, beruhig dich:)


Ok, jetzt genauer:



§ 29 Straftaten BtMG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,


Die Anzeige gegen dich läuft also erstmal nicht wegen verkaufen (was in der Regel strafrechtlich höher gewichtet ist) sondern wegen "abgeben"... was zwar nach den Buchstaben des Gesetzes auch verboten ist, aber von den meisten Staatsanwaltschaften eingestellt wird.

Dass bei der Durchsuchung nichts gefunden wurde ist schon mal gut. Du hast nichts dazu geschrieben, aber wurde dein Handy sichergestellt? Wenn nicht, dann glauben die Kollegen definitiv nicht daran, dass du ein Dealer bist.

Dass du die polizeiliche Aussage verweigert hast, war dein gutes Recht und darf dir nicht negativ angerechnet werden. In diesem speziellen Fall kann es möglicherweise die falsche Entscheidung gewesen sein, da es jetzt nicht mal Aussage (der hats mir gegeben) gegen Aussage (ich bin kein Dealer!) steht, sondern nur die Aussage von deinem "Schulfreund" im Raum steht. Aber auch das wird keine schlimme Folgen haben, da du ja immer noch bei einer möglichen Gerichtsverhandlung eine Aussage diesbezüglich treffen kannst.

Deine Strafe kann dir hier ohne Kenntnisse zu deiner polizeilichen Vorgeschichte keiner sagen, sollte das dein Erstverstoß gewesen sein, rechne ich sogar in Bayern mit einer Einstellung des Verfahrens (Hintergrund: Die Staatsanwaltschaften sind in Bayern wesentlich anklagefreudiger als im übrigen Bundesgebiet).

Selbst wenn du angeklagt und verurteilt werden würdest, dürfte sich die Geldstrafe (keine Freiheitsstrafe!) um einen niedrigen dreistelligen Betrag handeln... aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass es soweit kommt...


Alles Gute



walhalla94 
Fragesteller
 26.01.2017, 15:42

Nein habe ich alles noch aber ich war auch bei der Hausdurchsuchung nicht daheim weil ich ja keine Anmeldung hatte

Dommie1306  26.01.2017, 15:43
@walhalla94

Unerheblich... wir würden dein Handy schon bekommen, wenn wir es wollten^^ 

Aber für dich heißt das, die Kollegen gehen nicht davon aus, dass du dealst und das ist schon mal sehr gut!

walhalla94 
Fragesteller
 26.01.2017, 16:59
@Dommie1306

Ne auf keinen Fall ich wollte da Zeug einfach nur los haben deswegen ja

Dommie1306  26.01.2017, 17:54
@walhalla94

Jo, kapiert.. wie gesagt, das ist gut für dich!

Mach dir mal nicht so Stress. Du bist kein Dealer, hast wohl nur den Anschein erweckt. 

Gerade Cannabis ist eigentlich schon (wenn auch super langsam) auf dem Weg in die Legalität...diverse Strafrechtsprofessoren und Bundesrichter sind schon seit Jahren dafür. 

In meiner Stadt schaut die Polizei sogar beim Dealen zu. Jeder kennt die Orte, an denen man was bekommt, niemand juckt es. Es ist sogar so gewollt, damit sich das nicht in Hinterhöfe zerstreut. 

Ich an deiner Stelle würde alles abstreiten und mir ggf. einen Anwalt nehmen.

AOMkayyy  26.01.2017, 10:37

Würde ich genauso machen. Es steht Aussage gegen Aussage und Beweise haben sie nicht. (Hast nichts Zuhause und bist negativ)

Hallo,

bin erstaunt, dass wegen 3g eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat? Du hast ja nette Freunde an der Berufsschule, was hat der dennn ausgesagt? Hattet Du früher schon mal Ärger? In welchem Bundesland lebst Du?

Je nach Bundesland, eventueller Vorbelastung und der Aussage deines Kumpels (der nicht mehr mein Kumpel wär!) sollte es wirklich nicht mehr als ein paar Sozialstunden geben. Keinesfalls Freiheitsstrafe, auch nicht zur Bewährung. Keine Sorge, ganz sicher.

Allerdings solltest Du sofort !!! einen guten !!! Anwalt aufsuchen, damit die Sache gar nicht erst weiter verfolgt wird. Auch ein Ermittlungsverfahren, dass niedergeschlagen (eingestellt) wird, ist möglicherweise später noch aktenkundig. Sollte jemals noch was passiert, heißt es gleich: "Da war ja schon mal was!"

Wenn Du kein Geld hast, hast Du Anspruch auf Beratungshilfe, natürlich auch auf Prozeßkostehilfe (wirst Du nicht benötigen!). Der Antrag auf Beratungshilfe muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden (Schreiben von der Polizei und Deine Einkommensnachweise mitnehmen), kläre das vorher telefonisch mit dem Anwalt Deines Vertrauens.

Es sollte in vielen Städten kostenlose Rechtsberatungen der Anwaltskammern geben, erkundige Dich da auch mal, ist vermutlich erstmal einfacher.

In Hamburg und Bremen stellt man generell keinen Antrag beim Amtsgericht.

Hamburg

 "öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle" (ÖRA), die haben überall in Hamburg Beratungsstellen. (http://www.hamburg.de/oera/kontakt/)

Bremen

"Bremischen Anwaltverein", Ostertorstraße 25-31, Amtsgerichtsgebäude, Erdgeschoss Zimmer 12, 28195 Bremen, Montags, mittwochs u. donnerstags 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Anmeldung ab 15.00 Uhr

oder die "Öffentliche Rechtsberatung" der "Arbeitnehmerkammer Bremen",

Bremen: Tel. 0421/ 36301-41, Bremerhaven: 0471/ 92235-0.

Alles Gute, wird schon!

Guter Rat: selber rauchen oder wegschmeissen. Siehst ja, was passiert.

Und keine Mauscheleien an der Schule mehr, schlimmer geht's nicht!

 

walhalla94 
Fragesteller
 26.01.2017, 15:40

Ich komme aus Sachsen nein noch nie zuvor was gewesen na der hat nur gesagt wo der da her hat

wamatta  26.01.2017, 17:18

Unter diesem Link findest Du die Beratungsstellen in Sachsen:

https://www.justiz.sachsen.de/content/2487.htm

Zu dem Experten:

Ich wäre mir nicht so sicher, zu wissen, was die ermittelnde Behörde bzw. die Kollegen) gerade denken oder wollen.

Stand auf der Ladung der Polizei "Verdacht auf Abgabe" oder "Verdacht auf Handel mit Betäubungsmitteln"? Das würde die Sachlage mal erhellen.

Da Du nicht da warst (Hausdurchsuchung sind nur in den allerseltensten Fällen mit Anmeldung!!!!), kann es sein, dass man Dein Handy einkassiert hätte, wenn Du es zur Vernehmung mitgebracht hättest. In jedem Fall besser, dass Du nicht hingegangen bist. Eine Aussage zur Sache solltest Du aber vielleicht schon machen, wenn das Ding eingestellt werden soll. Aber nur nach Absprache und im Beisein eines mit Betäubungsmittelfällen erfahrenen Anwalts!!!!!

In Sachsen wird leider ziemlich ungnädig bei Drogen vorgegangen. Ob eine Einstellung erfolgt, ist eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Staatsanwaltschaft, höchstens 3 Konsumeinheiten, eine KE = 2g. Das trifft ja bei Dir zu.

Allerdings bei Besitz! Wie das bei Abgabe oder Handel aussieht???? Ich kenn die gängige Rechtssprechung in Sachsen nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft die Geschichte glaubt, dann sollte eine Einstellung schon drin sein.

Kümmer Dich zügig um den Anwalt, und nimm bloß nicht so ein Bachpfeifengesicht.

Alles wird gut!

wamatta  26.01.2017, 18:27
@wamatta

Ich meinte natürlich "Back-" und nicht "Bachpfeifengesicht" !

Wieso steht jetzt eigentlich "Verkauf" im Titel und unten "kostenlos"?

walhalla94 
Fragesteller
 26.01.2017, 09:13

Weil ich denke das wird von denen genauso gehandhabt wie wenn ich es verschenkt habe 

Aycarambar  26.01.2017, 09:16
@walhalla94

Nö. Wenn man was an Freunde verschenkt ist das tausendmal harmloser als wenn man damit "handelt". 

walhalla94 
Fragesteller
 26.01.2017, 09:22
@Aycarambar

Achso ok krass wusste ich nicht ich dachte das ist beides gleich schlimm