2tes mal mit Cannabis erwischt was droht mir?

1 Antwort

Das genaue Strafmaß kann Dir hier niemand sagen. Das wird Dir dann am Ende der Verhandlung (wenn es zu einer kommt) der Richter eröffnen.

Generell gelten erstmal die Maßgaben des BtMG. Sprich: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Wenn es zu einer Verurteilung kommt - Andere gerichtliche Normen gelten entsprechend). Da Du, nach Deinen Angaben, noch 18 Jahre alt bist, könnte hier auch noch das Jugendstrafrecht greifen. Dann sieht das Strafmaß wiederum anders aus. Das liegt aber wie schon erwähnt alles beim Staatsanwalt (Einstellung des Verfahrens ohne eine gerichtliche Verhandlung) oder dem Gericht, wenn es zu einer Verhandlung kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung