mit 70g cannabis erwischt
Hallo...ein freund von mir..wurde vor kurzem in nrw genau genommen Oberhausen mit 70g Cannabis erwischt. Ehm er ist unter 18 Jahre alt..hat 2 vorstrafen die sich nicht auf btm beziehen waren auch nur sozialstunden die er bekommen hat. Und wird jetzt vater.. Das absolute übel aber wuerde halt gerne wissen was ihn jetzt genau erwartet.
6 Antworten
70gr
Herzlichen Glückwunsch
Der Wirkstoff, der Cannabiskonsumenten in einen Rausch versetzt heißt THC (Tetrahydrocannabinol). In der am weitesten verbreiteten Qualität hat Marihuana einen THC-Gehalt von 2 – 5%, in guter Qualität von 10 – 30%. Cannabisharz weist in üblicher Qualität einen THC-Gehalt von unter 5 % auf, von guter Qualität spricht man ab 10% THC – Gehalt. Haschischöl hingegen weist den 5 - 10fachen THC-Gehalt von anderen Cannabisprodukten auf. Bei mittlerer Qualität hat es bereits einen THC-Gehalt von 15 – 25%. Das in Holland erworbene Marihuana (z.B.: Superskunk, Skunk, Nothern Lights, Haze, Purple Haze, Orange Bud usw.) hat meistens einen THC – Gehalt von ca. 10 – 12 %
Der BGH bestimmt, dass man mit 500 Konsumeinheiten von 15mg THC = 7,5 g THC die Grenze zwischen der geringen und nicht geringen Menge festlegt. Wer also Cannabis besitzt, dass insgesamt mehr als 7,5 g THC enthält, ist Besitzer einer nicht geringen Menge an Cannabis.
Übersetzt heißt dies, dass bereits eine Menge von 100g an Marihuana und Haschisch - mit einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt - eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechtfertigt. Abgesehen davon, dass es einen minder Schweren Fall gibt, sieht der Gesetzgeber für den Besitz einer nicht geringen Menge: mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe und für die Einfuhr: mind. 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Das muss man sich zunächst auf der Zunge zergehen lassen
werd ich beim nächsten mal machen, danke
Wieso " auf der Zunge zergehen lassen ..."
Jedes Kind
weiß doch, daß man grundsätzlich die Finger von BTMs lassen MUß.
Übrigens:
auch in den Niederlanden gibt es mehr zu erleben als ein Besuch im Coffee-shop ;-)
70g ist kein eigengebrauch mehr, da wird er wohl eine lampe als dieler bekommen
in dubio pro reo, ohne beweise kein dealer....
nah das soll er mal erklären
du verstehst es nicht, du musst nicht deine unschuld beweisen, sie dir deine schuld
Man kann nicht pauschal sagen, was ihn genau erwartet. Zur Anwendung kommt das Jugendstrafrecht, bei dem der erziehende Charakter im Vordergrund steht. Man wird nach einer Labor-Analyse des LKA den Gesamt-THC-Gehalt des beschlagnahmten Cannabis hochrechnen und - sofern der Vorwurf des Handels im Raum steht - dem Beschuldigten vermutlich einen saftigen "Denkzettel" verpassen. Eine Strafe zwischen 6-9 Monaten - ausgesetzt zur Bewährung - halte ich für möglich. Zusätzlich eine Geldstrafe (sofern er über eigenes Einkommen verfügt) ist ebenfalls drin. Sollte die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet werden, würde ich zu einsichtigem, kooperativem Verhalten raten und bis zur Hauptverhandlung alle möglichen Dinge in Gang setzen, die eine positive Sozialprognose möglich machen.
Um hier nicht einseitig gegen die BtM-Gesetzgebung den Lauten zu machen, empfehle ich sich mal das angehängte Video reinzuziehen...und zwar ganz, denn der Richter ist ein gutes Beispiel dafür, dass in gewissen Fällen Härte genauso wichtig ist wie in anderen Fällen Nachsicht.
geldstrafe oder sozialstunden
70g sind noch zu wenig für haft, grade wenn sie keinen verkauf nachweisen können
verkauf konnte man glaubig nachweisen
das nicht so gut, vielleicht bewährung, weg wird er wohl noch nicht gehen dafür
An Stelle über > Mengen zu diskutieren,
sollte man sich über die Tatsache im klaren sein, daß man die Finger von Drogen zu lassen hat ..
ganz einfach so.
Andernfalls können die Steuerzahler ( wir ) die Bundesplozei von ihren diesbezüglichen Aufgaben befreien.
Nach der menge (also geringe mengen bis 100g) wird es niccht beurteilt ,eher danach wie stark es ist....also wenn er mit gestrecktem erwischt wurden ist .....dan ist der wirkstofja eh niedriger weil die ja früher geerntet werden etc................scheiß tastatur
Bekommt bewährung oder geldstrafe .
Quellen, aus denen zitiert wird, bitte immer angeben...