Baden-Württemberg Cannabis geringe Menge?

2 Antworten

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Wenn Du sog. "Erst-Täter" bist (bislang nicht mit BtM aufgefallen), dann hast Du gute Chancen, dass das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Hier kannst Du Dich weiter informieren: https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

thx for * (1.142)

Ja das wird so sein. Und das ist gut so.

Wieso sollte das bitte Gut sein? 

@FloriAmStizzel

Weil ich  ab und zu mit meinem Kindern  draußen bin und nicht von einem zugegrifften Teenager totgefahren  werden möchte. Er wird kaum damit aufhören,  wenn er Auto fährt  

@AntwortMarkus

Die meisten Unfälle werden von nüchternen Verkehrsteilnehmern verursacht. Soll Nüchternheit deswegen verboten werden?