Welche strafe? Minderjährig mit 8g erwischt

11 Antworten

Leider hast du das Pech bei den Hinterwäldlern in Bayern zu leben. Dort ist man auf die vollkommen an der Realität vorbei zielende  und auf reiner Ideologie basierenden Drogenpolitik auch noch mächtig stolz und du wirst mit einer höheren Strafe als in jedem andern Bundesland für dieses "Verbrechen" rechnen müssen.

Da du kein Einkommen hast, wirst du die ggf kommende Geldstrafe vermutlich in Sozialstunden umwandeln können. Frag dazu aber lieber einen Anwalt, der wird dir besser helfen können.

Hinterwäldler? Haha ich würde mal eher sagen bestes rechstes und größtes bundesland und dass die strafen gegen illegalse sachen härter sind ist doch eigendlich nicht verkehrt oder?! Für mich zwar pech aber naja....danke für die antwort wo wohnst du hahah?

Das können/dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Richter sind.

Dein Kumpel bist Du selber! 8 Gramm gelten überall in der Bundesrepublik nicht mehr als Eigenbedarf und Du musst Dich mit einer dementsprechenden Strafe zufrieden geben. Wenn Du Ersttäter bist, wirst Du wohl mit möglicherweisse mit Sozialstunden davonkommen, ansonsten bekommst Du eine Haftstrafe!

Das hängt vom Richter ab, Meine Kristallkugel ist in der Spülmaschine...

P.S. Hoffentlich ist es einer der das Höchstmaß an Strafe ausreizt. Das mit dem "Kumpel" nehm ich dir nicht ab.

Zügelt euch beide! Cannabis ist illegal, aber bei weitem nicht das Teufelszeug, das viele im Kopf haben. Es schadet dem Körper weitaus weniger als Alkohol und findet viele Anwendungsmöglichkeiten in der Medizin. Jedoch sollte man mit 15 noch nicht kiffen!

@Blrgii

Nene das ist kein Teufelszeug, das ist vollkommen harmlos...dann frag ich mich warum die Leute dann nicht Heu rauchen oder einfach beim Tabak bleiben? Und warum hat der Gesetzgeber denn da was dagegen? Weil er Spaß dran hat den Leuten was Schönes weg zu nehmen? Ich denke mal eher das ist Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern um sie vor dem ach so harmlosen Cannabis zu schützen. Und warum? Ach ich erspar mir das, führt zu einer endlosen Diskussion. Ich hab vor 14 Tagen einen Mitarbeiter entlassen weil er das Zeugs vor Dienstantritt konsumiert hat. Dazu muß ich sagen das er Mitarbeiter in meinem Sicherheitsdienst war. Ich brauche ja wohl nicht auf die Folgen hin zu weisen dies es haben kann wenn er bekifft eine Maßnahme durchführt die ich als Unternehmer zu verantworten habe.

@ZuumZuum

Oh gott, BITTE tu der Welt einen Gefallen und informiere dich erstmal richtig.

"Der Gesetzgeber wird sich schon was gedacht haben" ist ja wohl saudämlich. Und dann hat man sich nach dem 2.WK gefragt wieso die Leute das einfach hingenommen haben. Immerhin "ist es ja Gesetz, wird schon Sinn machen".

Die Angebotspalette liegt bei 

Verwarnung

Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (von z.B.)

Ableistung einer ungewissen Zahl von Sozialstunden

Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen

Verpflichtung zur Abgabe von Urin für Drogenscreenings

Mitunter können mehrere dieser "Strafen" gleichzeitig verhängt werden. Es kann mit Jugendarrest gedroht werden.