Dürfte man der Polizei bei einer Verfolgungsjagt helfen?
Angenommen eine Person rennt vor der Polizei weg. Es ist auszuschließen, dass es nicht so wäre. Sagen wir mal diese Person rennt an mir vorbei und ich hätte die Möglichkeit der Person ein Bein zu stellen, damit dieser hinfällt und die Polizei diesen dann verhaften kann- mache ich mich dann in irgendeiner Form (wie z.B. wegen Körperverletzung durch den Sturz und den damit verbundenen Verletzungen) strafbar oder kann anderweitig in Schwierigkeiten geraten?
7 Antworten
Was einem bei solch einer Aktion grundsätzlich bewusst sein muss:
Jede gesundheitliche Schädigung einer Person (egal, wie gerechtfertigt sie aus Sicht aller Beteiligten sein mag) stellt erstmal eine Körperverletzung dar, bis man in Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu dem Schluss gekommen ist, dass diese gerechtfertigt war.
Wie das Verfahren ausgeht, kann im Voraus niemand sagen. In den meisten Fällen wäre wahrscheinlich klar, dass z. B. das gestellte Bein dazu gedacht war, der Polizei zu helfen, einen Täter festzusetzen.
Es kann aber auch anders ausgehen.
Also Ja, es könnte theoretisch passieren, dass du dich mit solch einer Handlung strafbar machst.
Vor allem weißt du ja nicht, wieso der Täter von der Polizei wegläuft. Hat dieser z. B. lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, und verletzt sich dadurch, dass du ihm ein Bein stellst, schwer, könnte es sein, dass du nicht straffrei ausgehst.
Gruß, B.
Auch du hast das Festnahmerecht durch jedermann. Du darfst annehmen, dass die Polizei eine Person auf frischer Tat verfolgt. Somit ist dein Eingreifen durch § 127 StPO rechtens.
Wenn die polizei jemandem hinterherrennt wäre es hilfreich der polizei zu helfen. Die würde nichs passieren aber die Person könnte dich wegen Körperverletzung anzeigen oder anklagen, wobei man aber auch sagen muss das es wahrscheinlich nicht zu Ermittlungen kommen wird wenn die polizei die Hilfe gebraucht hat.
Ich gebe zu bedenken, dass die Flucht vor der Polizei, in die man eingreift, keine strafbare Handlung darstellt, Deshalb kann das Eingreifen strafbar sein. Bei §127 StPO hätte ich meine Probleme, weil es sich für den eingreifenden Bürger nicht um eine frische Tat handelt.
Nur als Denkanstoß.
Das darf man machen. Das Mittel muss angemessen sein. Du dürftest dich auch raufsetzen bis die Polizisten angekommen sind