Strafbar? Unter anderen Namen Texte veröffentlichen?

2 Antworten

Ja

würd ich sagen.

Weiterhin auch, dass du nicht deinen Namen und Adresse im Impressum hattest.

Hat die Anzeige Chance auf Erfolg?

Ja.

Liegt überhaupt eine Straftat vor?

Ja. Verstoß gegen §5 TMG

Hat eine zivilrechtliche Klage Aussicht auf Erfolg?

Eher nicht. Auch, wenn der Name wirklich so selten ist, die Adresse ist ja eine klare Abgrenzung. Und die steht ja wohl hoffentlich richtig im Impressum.

Muss in diesem Zusammenhang der Websitebetreiber oder Internetprovider überhaupt die IP-Adresse herausgeben?

Nur, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt.

Bei all dem ist davon ausgegangen, dass der Name

sondern denkt sich einen anderen Künstlernamen aus.

Nicht als Künstlername eingetragen ist (weil er unter den geschilderten Umständen nicht einzutragen geht).

Sollte er es wirklich sein, dann bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch. Aber der ist, mM auf seeehr dünnem Eis. Beispiel: Es gab mal eine Werbekampage, die mit bekannten Politikern geworben hat. Also mit den Namen. Headline:
"Helmut Kohl wählt SPD." Weil es eben einen Helmut Kohl gab, der SPD-Mitglied war. Natürlich hat Helmut was dagegen gehabt, ist aber gescheitert.