Strafbar? Unter anderen Namen Texte veröffentlichen?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Mal angenommen eine Person veröffentlicht eine Website, auf der sie sehr persönliche, aber nicht irgendwelche Leute beleidigende Gedichte und Texte veröffentlicht und zudem Reisetipps gibt. Diese Person veröffentlicht die Website samt der Gedichte und Texte allerdings nicht in ihren Namen sondern denkt sich einen anderen Künstlernamen aus. Hier stellt sich nun leider heraus, dass der besagte Künstlername tatsächlich der echte Vorname samt Nachname einer anderen Person in Deutschland ist.
Diese Person befürchtet nun, da ihre Namenskombination aus Vor- und Nachname nur einmal in Deutschland existiert, dass Menschen, die ihren Namen in Suchmaschinen suchen auf die oben genannte Website stoßen und denken, dass die Gedichte von ihr stammen würden. Aus diesem Grund droht die Person der Websiteveröffentlicherin via Kontaktformular auf der Website mit Anzeige bzw. einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser soll zudem via IP-Adressen-Ermittlung herausfinden, wer tatsächlich die Website veröffentlicht hat.
Meine Frage lautet nun: Hat die Anzeige Chance auf Erfolg? Liegt überhaupt eine Straftat vor? Hat eine zivilrechtliche Klage Aussicht auf Erfolg? Muss in diesem Zusammenhang der Websitebetreiber oder Internetprovider überhaupt die IP-Adresse herausgeben?
2 Antworten
Ja
würd ich sagen.
Weiterhin auch, dass du nicht deinen Namen und Adresse im Impressum hattest.
Hat die Anzeige Chance auf Erfolg?
Ja.
Liegt überhaupt eine Straftat vor?
Ja. Verstoß gegen §5 TMG
Hat eine zivilrechtliche Klage Aussicht auf Erfolg?
Eher nicht. Auch, wenn der Name wirklich so selten ist, die Adresse ist ja eine klare Abgrenzung. Und die steht ja wohl hoffentlich richtig im Impressum.
Muss in diesem Zusammenhang der Websitebetreiber oder Internetprovider überhaupt die IP-Adresse herausgeben?
Nur, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt.
Bei all dem ist davon ausgegangen, dass der Name
sondern denkt sich einen anderen Künstlernamen aus.
Nicht als Künstlername eingetragen ist (weil er unter den geschilderten Umständen nicht einzutragen geht).
Sollte er es wirklich sein, dann bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch. Aber der ist, mM auf seeehr dünnem Eis. Beispiel: Es gab mal eine Werbekampage, die mit bekannten Politikern geworben hat. Also mit den Namen. Headline:
"Helmut Kohl wählt SPD." Weil es eben einen Helmut Kohl gab, der SPD-Mitglied war. Natürlich hat Helmut was dagegen gehabt, ist aber gescheitert.