strafanzeige wegen verletzung des post und fernmeldegeheimnisses?

4 Antworten

Hallo loewen,

wie Du geschrieben hast, warst Du ja schon beim Anwalt, willst und wirst seine Dienste aber nicht in Anspruch nehmen.

Du kannst die Angelegenheit natürlich auch ohne rechtsanwaltschaftlichen Beistand regeln.

Als Beschuldigte in einem Strafverfahren muss Dir die Polizei rechtliches Gehör anbieten. Zu diesen Zweck wirst Du von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen. Dieser Vorladung musst Du zwar nicht Folge leisten, aber wenn Du dort hingehst:

  1. muss Dir die Polizei den genauen Tatvorwurf eröffnen und
  2. Dir Gelegenheit bieten Dich zur Sache zu äußern und
  3. die Tat zu bestreiten oder auch
  4. die Tat zuzugeben.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Ermittlungsakte zusammen an die Staatsanwaltschaft. Insofern Du Dich zur Tat geäußert hast, geht auch das Vernehmungsprotokoll als Teil der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann anhand der Ermittlungsakte:

  • ob sie das Strafverfahren einstellt, weil Du schlichtweg die Tat nicht so wie vorgeworfen begangen hast oder es zumindest nicht genügend Beweise gibt um Dich zu verurteilen oder
  • ob sie das Verfahren gegen Dich wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO [http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html] einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gegen Dich gegen Auflagen gem. § 153a StPO [http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html] einstellt oder
  • ob sie einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erlässt und durch einen Richter absegnen lässt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für nötig hält, an dessen Ende der Richter das Urteil spricht.

Was von dem zutreffen wird, kann man natürlich nicht hervorsagen. Von einer Einstellung des Verfahrens zu einer Geldstrafe die sich nach Deinem Einkommen richtet und in Tagesessätzen festgelegt wird, ist alles möglich, selbst eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) wäre möglich, ist aber sehr unwahrscheinlich.

Aber so wie Du fragst, einfach eine Anzeige weg zu bekommen ist nicht möglich. Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat und hat ein Strafverfahren eingeleitet, kann nur noch die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, da sie die Herrin des Verfahrens ist. Die Polizei selber hat keine Möglichkeit ein Strafverfahren einzustellen.

Schöne Grüße
TheGrow

loewen 
Fragesteller
 14.12.2015, 14:23

wow, das ist mal ne klasse antwort, Vielen Herzlichen Dank,

"Wegbekommt" man eine Anzeige gar nicht, dafür ist der Staatsanwalt, bzw. später das Gericht zuständig, entweder wird eingestellt oder verurteilt.

Gehe zu keiner Vernehmung, dazu bist Du nicht verpflichtet. Warte einfach ab was weiter passiert. Entweder kommt ein Einstellungsbescheid, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. In den beiden Letzteren Schreiben steht auch klar was Du gemacht haben solltest. Wenn Du Dir dann absolut sicher bist nichts mit der Sache zu tun zu haben, wende Dich an einen Rechtsanwalt, denn bei einem Freispruch bekommst Du die Kosten ersetzt.

loewen 
Fragesteller
 14.12.2015, 14:13

...was heisst das für mich wenn ein stafbefehl kommt, hat dann die sta entschieden das mann ersteinmal in den knast wandert ..??

und was wenn eine anklageschrift kommt, heisst das dann zum anwalt zu gehen und es gibt eine gerichtsverhandlung?

Artus01  14.12.2015, 14:24
@loewen

Der Staatsanwalt hat nicht zu entscheiden ob man in den Knast muß, dafür sind ausschließlich die Gerichte zuständig.

Der Staatsanwalt hat vier Möglichkeiten.

1. Er stellt das Verfahren ein. Sache erledigt.

2. Er stellt das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation ein.

3. Er beantragt beim zuständigen Gericht einen Strafbefehl, sagen wir mal 60 Tagessätze zu je 20 €. Das macht 1200 €. Die muß man bezahlen oder eben 60 Tage absitzen.

4. Er erhebt öffentliche Klage beim zuständigen Gericht. Von dieser Anklageschrift bekommst Du ein Exemplar zugesandt.

Im Fall 2 kannst Du überlegen was Du tust. Wenn Du sicher bist unschuldig zu sein, ignoriere das Schreiben, dann geht es wie in Nr. 4 + 4 weiter.

In den Fällen 3 + 4 solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden wenn Du Dir sicher bist nichts damit zu tun zu haben. Die dann durch den Anwalt entsehenden Kosten übernimmt, bei einem Freispruch, die Staatsakasse.


Du bekommst eine Anzeige leider nicht einfach so weg.

Es liegt an dem Gericht zu entscheiden ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht. Evtl. hast du vorher noch einmal die Möglichkeit dich zu äußern.

Ist der Vorwurf denn berechtigt?

loewen 
Fragesteller
 14.12.2015, 13:58

nein, ich weiss ja nciht mal von wem, ...muss denn der antragssteller beweisen oder ich ???

Cosmicchaos  14.12.2015, 14:04
@loewen

Der jenige der die Anzeige gestellt hat muss das nicht beweisen sondern wenn dann ein Staatsanwalt. Aber der geht der Sache nur nach wenn es ausreichend Anhaltspunkte gibt.

Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast mach dir keinen Kopf, da passiert nichts. Du musst nichts beweisen.

Sag erst mal, worum es eigentlich geht.

loewen 
Fragesteller
 14.12.2015, 13:53

weiss gar nicht von wem , was das soll, hab mich beim anwalt erkundigt und dieser meinte das würde ca.480e kosten mit vollmacht ,erst dann wenn er die akte bekomme könne er mehr sagen, ... ein haufen geld was ich nicht hab...