Wie ist die Einspruchsfrist bei Widerspruch zu einer eingestellten Strafanzeige?
Ich würde von einer Nachbarin körperlich angegriffen und zeigte dieses an.Das Verfahren wurde vor 8 Wochen eingestellt,weil sie bei der Vernehmung auf der Polizeiwache einen guten Eindruck hinterlassen hat und ihre Straftat nicht zugegeben hat.Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen.Wie lange geht das? Habe ich die Frist versäumt?
Brauche keine Antwort mehr.DANKE !
3 Antworten
Die Frist für eine Beschwerde beträgt zwei Wochen, vgl. § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO.
Bei einfacher und fahrlässiger Körperverletzung wäre diese hingegen erst gar nicht möglich gewesen, vgl. § 172 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO.
Möglich ist eventuell noch eine Verfolgung im Rahmen der Privatklage.
Danke!
Du hast da kein Rechtsmittel, meines Wissens nach. Du kannst aber Privatklage führen. Hab mein Wissen grad erweitert, du kannst die Klage erzwingen, hast die Möglichkeit zur Beschwerde und dafür 2 Wochen Zeit.
Hab mein Wissen grad erweitert, du kannst die Klage erzwingen, hast die Möglichkeit zur Beschwerde und dafür 2 Wochen Zeit.
Nicht bei Körperverletzung, vgl. § 172 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO.
Schau dir mal den §172 StPO an.
Grüße,
Danke!