Wie ist die Einspruchsfrist bei Widerspruch zu einer eingestellten Strafanzeige?


27.04.2020, 03:01

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3 Antworten

Die Frist für eine Beschwerde beträgt zwei Wochen, vgl. § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Bei einfacher und fahrlässiger Körperverletzung wäre diese hingegen erst gar nicht möglich gewesen, vgl. § 172 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO.

Möglich ist eventuell noch eine Verfolgung im Rahmen der Privatklage.

InaVonUndZu 
Fragesteller
 27.04.2020, 03:01

Danke!

Du hast da kein Rechtsmittel, meines Wissens nach. Du kannst aber Privatklage führen. Hab mein Wissen grad erweitert, du kannst die Klage erzwingen, hast die Möglichkeit zur Beschwerde und dafür 2 Wochen Zeit.

Philippus1990  27.04.2020, 02:50
Hab mein Wissen grad erweitert, du kannst die Klage erzwingen, hast die Möglichkeit zur Beschwerde und dafür 2 Wochen Zeit.

Nicht bei Körperverletzung, vgl. § 172 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO.

Schau dir mal den §172 StPO an.

Grüße,

InaVonUndZu 
Fragesteller
 27.04.2020, 02:58

Danke!