Strafanzeige zurückziehen mit schriftlicher Erklärung?

5 Antworten

Es handelt sich um eine Strafanzeige und kein Strafantrag

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehenm einen Strafantrag schon, allerdings nicht in allen Fällen.

Hmmm... Strafanträge darf ich doch immer zurückziehen, oder?

@NonNam

Ja, man kann es zumindest versuchen.

"wiki01" hat es schon seht gut erkärt.

Ein reines Antragsdelikt ist Beispielsweise die Beleidigung. Wenn hier der strafantrag zurückgezogen wird muss der Staatsanwalt einstellen.

Dann gibt es noch das "relative" Antragsdelikt, z, B. eine Körperverletzung. Hier kann der Staatsanwalt einstellen und wird es tun wenn er keine weiiteren Erkenntnisse zum Täter hat. Allerdings fordert der Staatsanwalt routinemässig einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an. Geht daraus hervor das der Beschuldigte bereits einschlägig aufgefallen ist, wird er im Sinne des öffentlichen Interesses weiterermitteln. Der Strafantragsteller wird dann sehr wahrscheinlich der Hauptbelastungszeuge werden.

@Artus01

Sorry. Alles bekannt. Aber das war nicht die Aussage.

Aussage war "Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehenm einen Strafantrag schon, allerdings nicht in allen Fällen."

In welchen Fällen könnte man denn einen Strafantrag nicht zurück ziehen? Das wäre mir neu.

Rechtsfolgen sind mir klar.

@NonNam
In welchen Fällen könnte man denn einen Strafantrag nicht zurück ziehen?

Ich habe es schon erklärt, und "wiki01" auch.

Es gibt Antragsdelikte, wie z. B. Beleidigung und es es gibt "relative" Antragsdelikte, wie z. B. die Körperverletzung. Beides sind zunächst Antragsdelikte.

Bei einem "relativen" Antragdelikt muss der Staatsanwalt weiterermitteln wenn sich herausstellt das es ein "öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung gibt. Das ist meist dann der Fall wenn sich herausstellt das der Täter einschlägig vorbestraft ist. Das sind allerdings Erkenntnisse die der eigentliche antragsteller in der Regel nicht hat. Hat der Täter jedoch ein sauberes BZR wird der Staatsanwalt auch einstellen.

@Artus01

OK. Will Euch die Zeit nicht rauben. Wir sind uns alle einig. Ging mir nur um die Aussage, dass man einen Strafantrag nicht in allen Fällen zurück ziehen kann.

Denn das kann man immer.

Der Rest ist mir klar.

@NonNam
Denn das kann man immer.

Nein, das kann man eben nicht immer, aber zumindest kann man es versuchen.

@NonNam

Das steht doch schon im ersten Satz:

Der Antrag kann zurückgenommen werden.

Was eben nicht bedeutet dass das auch zwingend passieren muss.

Die möglichen Hinderungsgründe habe ich Dir ja nun ausgiebig erklärt.

@Artus01

Sorry. Keine Lust mich gerade mit so netten Leuten wie Euch zu streiten. Aber einen Strafantrag kann ich immer zurück nehmen. Ohne Ausnahmen. Dass das dann vielleicht nicht den gewünschten Erfolg hat ist mir völlig klar.

@NonNam
Ohne Ausnahmen. Dass das dann vielleicht nicht den gewünschten Erfolg hat ist mir völlig klar.

Ja, man kann es zumindest versuchen.

Dass das dann vielleicht nicht den gewünschten Erfolg hat ist mir völlig klar.

Na also, geht doch.

@Artus01

Ich versuche es ein letztes Mal:

Ein allerletzter Versuch:

Ich stelle Strafantrag, weil Töchterchen mir Geld aus der Geldbörse gestohlen hat. Reines Antragsdelikt. Kann ich jederzeit zurück nehmen. Keine weitere Verfolgung. <Rücknahme Strafantrag möglich>

Ich stelle Strafantrag, weil Du so sauer warst, dass ich Dir widersprochen haben und Du mir einen auf die Nase gehauen hast.

Relatives Antragsdelikt. Antrag kann ich jederzeit zurück nehmen. Staatsanwaltschaft befindet darüber ob das wichtig ist oder nicht. Rücknahme meines Antrags unwichtig. <Rücknahme Strafantrag möglich>

Die Frau sieht wie Du meine Leiche, weil Du so sauer warst, morgen in Deinem Garten vergräbst. Sie stellt Strafantrag. Der ist völlig irrelevant. Alle ermitteln. <Rücknahme Strafantrag möglich – interessiert bloß niemanden>

Wo bitte schön siehst Du eine Möglichkeit, dass ich einen Strafantrag nicht zurück nehmen dürfte?

@NonNam

Im Grunde ist das schon alles richtig. Das du einen Strafantrag nicht zurück nehmen darfst habe ich nie behauptet, sondern lediglich geschrieben das Du es versuchen kannst.

Aber immerhin hast Du es ja jetzt richtig verstanden.

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen. Du kannst höchstens einen zusätzlich zur Anzeige gestellten Strafantrag zurück ziehen, oder gar nicht erst stellen. Dann passiert folgendes:

  • Bei absoluten Antragsdelikten entsteht ein Verfahrenshindernis, und das Verfahren muss eingestellt werden
  • Bei relativen Antragsdelikten kann der StA öffentliches Interesse bejahen (muss es aber nicht), dann braucht es deinen Strafantrag nicht, und es wird weiter ermittelt. Tut der StA das nicht, wird eingestellt.

Nein, eine Strafanzeige kann man nicht zurück ziehen. Sollte es kein absolutes Antragsdelikt sein, wird die StA Ermittlungen einleiten.

Du kannst aber der Polizei mitteilen dass du nicht möchtest das die Anzeige weiter verfolgt wird. Dies kann im System (zumindest bei uns) hinterlegt werden. Ist aber keine Garantie das die StA diese fallen lässt.

kommt drauf an, bei offizialdelikten wird weiter ermittelt. Die Anzeige zurücknehmen ändert eigentlich nichts

Falsch. Anzeigen können nicht zurück gezogen werden.

@wiki01

Richtig, bei Antragsdelikten kann aber in der Anzeigenerstattung durch Auslegung gleichzeitig ein Strafantrag gesehen werden. Daher kann bei diesem die ,,Rücknahme“ als Antragsrücknahme gewertet werden

Nur einen Strafantrag kann man zurückziehen, eine Anzeige nicht.