Stoffe mit Lizenz Urheberrecht

2 Antworten

Man kann keine "lizenzierte[n] Stoffe" einkaufen! Man kann nur Stoffe einkaufen, die geschützt sind, die man also nicht verbreiten darf ohne Lizenz!

Dazu gehören

  1. Stoffe, die ein geschütztes Design haben (durch Eintragung beim DPMA.de),
  2. Stoffe, auf denen ein geschützes Kunstwerk zu sehen ist (siehe UrhG § 2),
  3. Stoffe, auf denen eine geschützte Marke zu sehen ist.

Zu Punkt 3 hat Poster pAtentaS schon fast alles erklärt, s. Markengesetz § 24 Erschöpfung - aber nur für den Fall, dass die Stoffe mit Zustimmung des Marken-Inhabers in der EU in Verkehr gebracht worden waren ... und nicht etwa per Internet aus China bestellt und von dort geliefert wurden ;-).

Zu Punkt 2 erkläre ich mal, dass die meisten Drucke auf Stoffen keine geschützten Werke sind - einfach mangels Schöpfungshöhe (s. Wikipedia).

Zu Punkt 1: Auch bei Designs sollte es eine "Erschöpfung" geben - falls die damit designte Ware in der EU vom Rechte-Inhaber an dem Design in Verkehr gebracht worden war.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Womofee,

der Sachverhalt ist in einem entscheidenden Punkt unklar. Die “zwei lizensierte Stoffe“ sind – so vermute ich – mit einem Motiv eines Markeninhabers unter Lizenzvertag bedruckt. In diesem Falle gilt wohl der Erschöpfungsgrundsatz. Der Markeninhaber hat bereits seine Lizenzgebühr erhalten und das Markenrecht wäre somit erschöpft.

Hat der Lizenznehmer – der Hersteller der Stoffe – diesen Stoff ohne jede weitere Auflage verkauft, kann der Käufer mit dem Stoff machen was er will (z.B. Kleider nähen). In diesem Fall kann nur die Markenentstellung oder –verunglimpfung noch problematisch sein, die durch Veränderung / Verschlechterung des Markenzeichens auf dem Stoff bewirkt werden könnte.

Wird der Stoff vom Hersteller unter Lizenz mit der Auflage vertrieben, daraus keine Bekleidungsstücke, insbesondere Kleider zu fertigen, so hat er dies deutlichst VOR Abschluss des Kaufvertrags mitzuteilen. Sonst besteht eventuell auch ein Rechtsmangel an der Kaufsache mit Rücktrittsrecht vom Vertrag.

Die vorgeschlagene Optionslösung (Stoff verkaufen und separate Nähdienstleistung) könnte eine mittelbare Vertragsverletzung und/oder Markenverletzung sein. Es kommt hierbei auf die Gestaltung der Lizenzbedingungen entscheidend an. Diese Optionslösung verfolgt eine Umgehung der Lizenzbedingungen unter Erzielung eines vertraglich untersagten Erfolgs (Stoffe zur Herstellung von verkäuflichen Kleidern).

Fragen Sie besser einen Fachmann für Lizenzverträge.

Gruß Patmade

Patentanwalt