Lieder mixen und remixen und in YouTube hochladen. Wie sieht es mit Lizenz und Urheberrecht aus?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo puppydogg,

das sind sehr viele gute Fragen auf einmal. Ich gehe sie mal eine nach dem anderen durch.

wann habe ich eine rechtliche bzw lizenzierte Erlaubnis?

Du hast dann eine "Lizenz"(=Erlaubnis) zur Nutzung, wenn der Rechteinhaber dir eine Lizenz eingeräumt hat. Gemäß §31 UrhG kann er dir beliebige Nutzungsrechte einräumen. Besonders wichtig wären aber das Recht zur "Verbreitung" (UrhG §17), das Recht zur "Aufführung" (§19 UrhG) und das Recht zur "öffentlichen Zugänglichmachung" im Internet (§19a UrhG).

Viel juristische Haarspalterei. Die Essenz ist: Der Rechteinhaber muss dir die Veröffentlichung erlauben. Sonst darfst du gar nichts irgendwo veröffentlichen. Und für diese Erlaubnis werden Plattenfirmen mit Sicherheit viel Geld wollen.

Und wie ist das wenn ich ein Lied remixe?

Das macht die Sache noch einmal erheblich komplizierter. Denn um eine "Bearbeitung" eines Kunstwerks zu erstellen, brauchst du nach §23 UrhG wiederum eine spezielle Genehmigung des Urhebers. Das bedeutet, du musst nicht nur eine Erlaubnis zur Veröffentlichung sondern auch noch eine zur Bearbeitung einholen.

und wem gehören dann die Rechte, da es ja eigentlich mein eigener Remix ist.

Euch gemeinsam. Nach §3 UrhG sind "Bearbeitungen" "unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk" urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, wenn du einen Remix erstellst, haben du und der Schöpfer des Originalsongs das gemeinschaftliche Urheberrecht an diesem Song. Und keiner von euch beiden darf ihn veröffentlichen, ohne den anderen zu fragen.

Da der Musiker die Nutzungsrechte mit Sicherheit auf seine Plattenfirma übertragen hat, musst du deren Genehmigung einholen, um den Song bearbeiten und veröffentlichen zu dürfen.

was ist mit Liedern von Leuten die selber einen Remix gemacht haben und ich will diesen Remix in meiner Compilation haben.

jetzt wird es noch komplizierter. Die Rechte an dem Remix haben gemeinschaftlich der Remixer und der Musiker, der den ursprünglichen Song gemacht hat. Es reicht also nicht aus, wenn du nur den Remixer um Erlaubnis fragst. Du musst auch den ursprünglichen Rechteinhaber, also wahrscheinlich wieder die Plattenfirma des Ursprungskünstlers um Lizenz fragen. Es sei denn die Plattenfirma hätte dem Remixer das Recht eingeräumt, weitere Bearbeitungen seines Werks unterzulizenzieren. Was ich aber für unwahrscheinlich halte.

und reicht ein JA DU DARFST MEIN LIED NEHMEN per Email oder Kommentar ???

Die einzige einfache Antwort: Ja. Ein Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Voraussetzung ist in deinem Fall jedoch, dass der Remixer überaupt die notwendigen Rechte besitzt, um seinen Song unterlizenzieren zu dürfen.

Deswegen reicht es nicht aus, nur die Erlaubnis des Remixers zu haben. Den unter Umständen hat der ja gar nicht, die notwendigen Rechte eingeholt, weil er die Urheberrechts-Lage selbst nicht überblickt. (Wie du an dieser ellenlangen Erklärung hier merkst, kann man ihm das kaum übel nehmen)

Falls du nach all diesem juristischen Sermon hier der Meinung bist, dass die Rechtslage zu Remixen absolut absurd und überkomplex ist: Da bist du nicht der einzige!

Die Digitale Gesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das Recht für Remixe zu liberalisieren und zu vereinfachen. Wenn du für diese Bemühungen eine Petition unterzeichnen oder spenden willst, kannst du das hier: https://digitalegesellschaft.de/mitmachen/recht-auf-remix/

Wow erstmal vielen lieben Dank für deine Mühe mir das so ausführlich und anständig zu erklären. Endlich weiß ich Bescheid. Die auf jeden Fall hilfreichste Antwort bis jetzt. Danke

Wenn du bei einem Remix urheberrechtlich geschütztes und veröffentlichtes Material verwenden möchtest, brauchst du in der Regel 2 Genehmigungen:

  1. die vom Urheber / den Urhebern des Songs
  2. die vom Verlag bzw. dem Label, dem heutzutage in der Regel ein Verlag mit angegliedert ist.

D.h. rausfinden, wer der Urheber (nicht der Interpret) ist und rausfinden, wo der Titel veröffentlicht ist. Ob eine Lizenz fällig wird, hängt von Urheber und Verlag ab.

Komplizierter wird es, wenn du einen anderen Remix als Basis verwenden möchtest. An diesem Remix hat der Remixer Leistungsschutzrechte und du brauchst auch von ihm eine Genehmigung.

Manche Verlage sind da nett, bei manchen wirst du auf Beton beißen, überhaupt eine zu bekomme und wieder andere werden Lizenzen verlangen, die sich für ein Hobby- oder Amateurprojekt in der Regel nicht lohnen - es sei denn, man will das unbedingt machen. Aber fragen kostet erstmal nix - insofern: Versuch macht klug. Da heute Vieles über die großen drei Verlage Warner, Sony und Universal läuft, ist es eher schwierig als NoName ohne Veröffentlichung eines Albums/einer Single und Künstler ohne Aktivitäten in der Öffentlichkeit eine kostenlose Lizenz zu bekommen - wenn überhaupt. Es kann sein, das der Verlag einen dreistelligen Betrag verlangt nur für die Nachfrage und dann ablehnt (ist mir 2010 bei Universal mal passiert)

Urheberrecherche geht hier ganz gut: https://online.gema.de/werke/search.faces - wenn du nicht fündig wirst, ruf bei der GEMA an oder stelle eine schriftliche Anfrage per Mail. Der Vorteil dieser Suche ist, dass du Urheber und Verlag gleichzeitig findest und nicht zwei Suchen starten musst.

Viel Erfolg und Spaß beim remixen,

Cheers,

bonton

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Song Copyright ist aber du es als Intro etc benutzen willst. KEIN PROBLEM solange der Song unter 15 Sekunden ist alles gut

Ok danke

Ich hab mich echt schon totgegoogelt

Glaub ich nicht, sonst hättest du locker tausende ähnlicher Fragen und die passenden Antworten bekommen. Alleine GuteFrage ist voll davon.

Du willst dich als YouTuber nicht mit einem einem Club vergleichen oder? Ein Club, Diskothek und selbst das Kirmes Karussell muß Gebühren bezahlen um die Lieder verwenden zu dürfen. Es sei denn die Musik ist Lizenzfrei. (Es spielt übrigens auch keine Rolle ob du die Musik gekauft hast.)

Du hast aber keine Verwendungsrechte erworben um mit den gekauften Liedern machen zu können was du willst. Du darfst zwar einige Sachen machen, aber nicht öffentlich.

Das du Lieder aneinander fügst ist nichts neues. Das ist dann noch lange kein neuer Remix. Das kannst darfst du für dich daheim verwenden, aber wenn du das öffentlich verbreiten willst, dann brauchst du Lizenzen, Erlaubnisse oder mußt Gebühren zahlen.

(Das du kostenfreie Erlaubnisse für aktuelle Chart Titel bekommst bezweifle ich aber sehr stark. Und ich nehme mal an, das du soweit nichts investieren willst.)

Da du ja schon überall gesucht hast, solltest du das eigentlich gefunden haben. Ansonsten nochmal nur für dich:

Da gibt es eine schöne Seite zu dem Thema: Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube
http://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244
Einfach mal durchlesen und du weißt danach Bescheid

Wow du wurdest wohl mit Sarkasmus geboren was. Naja trotzdem danke für deine Antwort ^^

@puppydogg

Das hat nichts mit Sarkasmus zu tun.
Mach ich mich über deine Denkweise lustig, dann ist dann ist das ein klares "Ja".

Stell dir einfach das ganze immer andersherum vor. Du bist der Künstler, hast Arbeit, Zeit und Geld investiert und jemand kommt und benutzt das für seine Zwecke. Ev. lässt er sich auch noch feiern dafür und bekommt auch noch Geld. Du als Künstler gehst leer aus.

Wie findest du das?

Wenn du nen Song kaufst - darfst du ihn nicht verwenden.

Du musst die Lizenz dazu kaufen und die kostet meistens ein wenig mehr als 1,99E im AppStore.

NCS (NocopyrightSounds) auf Youtube bietet zum Beispiel solche "Nocopyright" songs an.

Alternativ, was ich auch des öfteren mache, kann man an die Buisness Adresse der Produzenten schreiben.

Bei Grösseren würde ich es gar nicht versuchen. Kleinere Produzenten geben dir eher positive antworten.

Und ja, du brauchst eine Bestätiggung des Produzenten, mit offizieller e-Mail adresse, dass du den song benutzen darfst.