Steuerrückerstattung als Werkstudentin?
Hallo zusammen,
ich studiere an einer Fernuni, d.h. ich zahle jeden Monat Studienbeiträge. Außerdem übe ich eine Werkstudenten Tätigkeit aus. Wie die meisten Studenten zahle ich meine Krankenversicherung alleine und ansonsten zahle ich über meinen Job in die Rentenversicherung ein. Wenn ich für das Jahr 2020 eine Steuererklärung einreiche, bekomme ich dann (sofern es mir zusteht) eine Steuerrückerstattung oder wird der Betrag quasi gespeichert, sodass ich eine Chance auf Rückerstattung nach dem Studium habe? Ich habe von beiden Fällen gehört bin mir aber nicht sicher woran man fest macht, wann was zutrifft. P.S. meine Studiengebühren würden über die Werbungskosten abgesetzt werden da ich vor meinem Studium eine Ausbildung abgeschlossen habe (IHK). Vielen Dank.
1 Antwort
Die Frage ist doch, ob du für die Werkstudententätigkeit überhaupt Lohnsteuer abführst oder nicht. Denn nur, wenn du im Veranlagungszeitraum überhaupt LSt/ESt gezahlt hast, kannst du im Rahmen der EStE auch eine Erstattung erhalten. Die SV-Beiträge sind hier unerheblich und ohnehin nicht erstattungsfähig; je nach Gesamtbild schiene mir hier höchstens ein Verlustvortrag möglich.
Ich zahle keine Lohnsteuer.
Dann kann es auch keine Erstattung geben. Die EStE könnte sich dennoch lohnen, sofern das FA einen Verlustvortrag feststellt. Denn der wäre vortragsfähig und könnte somit nach Abschluss des Studiums mit den dann höheren Einkünften verrechnet werden.
Können Sie mir erklären, wieso man dann als Werkstudent die Krankenversicherung selbst bezahlt?
Weil der AG für Werkstudenten auch keine KV-Beiträge abführen muss. Der Gesetzgeber hat diese Form der Beschäftigung extra dafür geschaffen, dass Studenten während ihres Studiums sowohl studienbegleitend als auch zur finanziellen Unterstützung in Unternehmen angestellt werden können, sofern sie die studentischen Grenzen nicht überschreiten. Das lohnt sich im Normalfall für beide Seiten (weswegen Firmen bevorzugt Werkstudenten einstellen). Allerdings eben nicht immer und nicht in jeder Fallkonstellation. Wer *nicht* in der kostenlosen FamV bleiben kann oder darauf keinen Anspruch hat, muss sich für das Studium ohnehin zwingend selbst versichern. Da hilft ihm auch die Tätigkeit als Werkstudent nichts. Nur wenn der Student während des Studiums parallel eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnähme, wäre er darüber pflichtversichert. Ob sich das allerdings rechnet, ist zweifelhaft, denn die Abzüge für KV/PV dürften hier wesentlich höher ausfallen als die Beiträge für die studentische KV.
Ich zahle keine Lohnsteuer. Können Sie mir erklären, wieso man dann als Werkstudent die Krankenversicherung selbst bezahlt? Das sind ja erhebliche Mehrkosten die dabei entstehen