Studiengebühren im Nachhinein noch absetzbar trotz schon abgegebener Steuererklärung?
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr mein Studium (Bachelor) abgeschlossen. Da ich die Jahre zuvor immer Ferienjobs im Sommer gemacht habe, habe ich in diesen Jahren auch eine Steuererklärung (vereinfachte) abgegeben, ohne jedoch meine Studienkosten anzugeben, da ich das damals noch nicht wusste.
Jetzt ist es ja so, dass der BGH noch prüft, ob man die Gebühren in der Erstausbildung als Werbungskosten absetzen kann, daher sind ja die Steuererklärungen momentan vorläufig. Bedeutet das, falls der BGH zugusten der Studenten entscheidet, dass ich meine Studienkosten für die Jahre, in denen ich eine Steuererklärung abgegeben habe, noch nachreichen kann oder ist das zu spät, da ich damals nichts angegeben habe?
2 Antworten
Ich denke, dass Du Steuerbescheide erhalten hattest, die inzwischen unanfechtbar geworden sind.
Außerdem wirst Du doch wohl die gesamte gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen.
Etwaige Werbungskosten könnten nur zu Einkünften von 0,00 € führen und würden Deine steueliche Situation nicht verbessern.
Ein Verlustvortrag ist aber leider nur dann hilfreich wenn du mehr ausgaben als Einnahmen hattest. Hast du also Einkommen gehabt musst du erst diesen Wert verloren haben und hast danach effektiv verlust gemacht. Diesen Verlust kannst du dann als Verlustvortrag übernehmen.
in der Regel, wenn du etwa 8k verdient hast brauchst du es gar nicht mehr versuchen...
du willst also allen Ernstes helmuthk erklären, dass er falsch liegt?
helmuthk ist Steuerberater ......
Hey Check mal hier: https://www.e-fellows.net/Studium/Studienfinanzierung/Geld-sparen-als-Student/Steuervorteil-Studienkosten/(page)/all
Stichwort Vorläufigkeitsvermerk
Gruss
Okay, das glaube ich nämlich auch...
Doch, man kann einen Verlustvortrag beantragen, sodass die Studienkosten als Steuern absetzbar sind, sobald man richtig Steuern zahlt.