Als rechtmäßig eingeschriebener Student vollzeit Arbeiten - Steuererklärung

1 Antwort

Um das ganz deutlich zu sagen: Sozialversicherungsrechtlich hast du keinen Studentenstatus! Dafür dürftest du maximal 20h in der Woche arbeiten, nur in der offiziell vorlesungsfreien Zeit darf es mehr sein. Du wirst also wie ein ganz normaler Vollzeitarbeitnehmer mit den allgemeingültigen Sozialversicherungsabzügen behandelt.

Werbungskosten müssen normalerweise direkt durch die steuerpflichtige Tätigkeit veranlasst sein. Dein Studium veranlasst jedoch vermutlich keine für deinen Job zwingend nötigen Aufwendungen. Ob es in deinem speziellen Fall dennoch die Möglichkeit gibt, etwas abzusetzen (möglicherweise über vorweggenommene Werbungskosten oder Sonderausgaben), solltest du beim Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater abchecken lassen.

Ja das stimmt. Aber im letzten Jahr habe ich das halbe jahr gearbeitet und war ebenfalls das ganze Jahr eingeschrieben- das Finanzamt hat dann die gesamte lohnsteuer angerechnet.

@Lennyo3434

Das Finanzamt hat da nichts "angerechnet", dein Arbeitgeber ist schlichtweg dazu verpflichtet, ganz normal die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Einkommensteuerbelastung - vorerst realisiert über den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers - hat auch erst recht nichts mit einem Studentenstatus zu tun. Steuerlich wird ein Student in keinster Weise anders behandelt, als ein "normaler" Arbeitnehmer. Die einzigen relevanten Dinge sind da die Höhe des zu versteuernden Einkommens und für den monatlichen Abzug die Steuerklasse.

Daher lohnt sich für dich in jedem Fall die Steuererklärung. Du wirst vermutlich eine deutliche Steuererstattung erhalten, da der der Lohnsteuerabzug auf Basis des Jahreseinkommens (also des 12fachen Monatsgehaltes) ermittelt wirst, du aber mit nur 6 Monaten Erwerbstätigkeit letztendlich ein deutlich geringeres zu versteuerndes Jahreseinkommen vorweisen kannst.

@balvenie

Aber ich war das gesamte Jahr im Arbeitnehmer-Status und daher greift die 6-Monate Regel nicht, befürchte ich? Diese wäre passend, wenn ich nach dem Studium in den Beruf eingestiegen wäre, aber nicht wenn ich das gesamte Kalenderjahr vollzeit gearbeitet habe, befürchte ich.

Die Erklärung werde ich machen und dann hoffe ich, dass auch die Kosten als Werbungskosten angesehen werde, die direkt mit der Ausbildung zutun haben. Was am Ende dabei heraus kommt, werde ich dann ja sehen ;-)

VIelen Dank erneut!