Als rechtmäßig eingeschriebener Student vollzeit Arbeiten - Steuererklärung
Hallo,
ich bin im letzten in einem vollzeit Master Studium an der Universität eingeschrieben gewesen und habe dennoch das komplette Jahr Vollzeit gearbeitet. Die Uni habe ich im ganzen Jahr nur zu den Prüfungen (8mal) besucht und ich habe alle bestanden, sprich ich bin kein "Scheinstudent" - eine Anwesenheitspflicht bei den Vorlesungen gibt es nicht (wären auch ca. 300km Anreise).
Jetzt meine Frage: wie beachte ich diesen "Doppelstatus" bei der Steuererklärung? Alle mit dem Studium verbundenen Werbungskosten (Reisekosten, Studiengebühren, Lehrmaterial, Laptop, etc.) werde ich versuchen auf die einbehaltene Lohnsteuer geltend machen, aber ist das so richtig?
Zudem: wie ist es mit Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung, von der ich als Student bis zum Freibetrag befreit seien müsste. Ich habe mich sicherheitshalber über den Arbeitgeber gesetzlich versichern lassen, aber mich würde interessieren, ob ich auch hier zu viel bezahle?
Dass die Geschichte mit dem "Doppelstatus" nicht ganz sauber ist, weiß ich, aber da es sich um kein Scheinstudium handelt und mir die Uni nicht vorschreibt anwesend zu sein (der Arbeitgeber ist auch d'accord), habe ich bis jetzt keine Probleme gehabt. Das Arbeitszeitschutzgesetzt greift ebenfalls nicht.
Sorry für die lange und vor allem sehr spezielle Frage, aber das Internet war in meinem Sonderfall bis jetzt nicht sehr hilfreich.
VIELEN DANK SCHON JETZT!!!
1 Antwort
Um das ganz deutlich zu sagen: Sozialversicherungsrechtlich hast du keinen Studentenstatus! Dafür dürftest du maximal 20h in der Woche arbeiten, nur in der offiziell vorlesungsfreien Zeit darf es mehr sein. Du wirst also wie ein ganz normaler Vollzeitarbeitnehmer mit den allgemeingültigen Sozialversicherungsabzügen behandelt.
Werbungskosten müssen normalerweise direkt durch die steuerpflichtige Tätigkeit veranlasst sein. Dein Studium veranlasst jedoch vermutlich keine für deinen Job zwingend nötigen Aufwendungen. Ob es in deinem speziellen Fall dennoch die Möglichkeit gibt, etwas abzusetzen (möglicherweise über vorweggenommene Werbungskosten oder Sonderausgaben), solltest du beim Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater abchecken lassen.
Das Finanzamt hat da nichts "angerechnet", dein Arbeitgeber ist schlichtweg dazu verpflichtet, ganz normal die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Einkommensteuerbelastung - vorerst realisiert über den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers - hat auch erst recht nichts mit einem Studentenstatus zu tun. Steuerlich wird ein Student in keinster Weise anders behandelt, als ein "normaler" Arbeitnehmer. Die einzigen relevanten Dinge sind da die Höhe des zu versteuernden Einkommens und für den monatlichen Abzug die Steuerklasse.
Daher lohnt sich für dich in jedem Fall die Steuererklärung. Du wirst vermutlich eine deutliche Steuererstattung erhalten, da der der Lohnsteuerabzug auf Basis des Jahreseinkommens (also des 12fachen Monatsgehaltes) ermittelt wirst, du aber mit nur 6 Monaten Erwerbstätigkeit letztendlich ein deutlich geringeres zu versteuerndes Jahreseinkommen vorweisen kannst.
Aber ich war das gesamte Jahr im Arbeitnehmer-Status und daher greift die 6-Monate Regel nicht, befürchte ich? Diese wäre passend, wenn ich nach dem Studium in den Beruf eingestiegen wäre, aber nicht wenn ich das gesamte Kalenderjahr vollzeit gearbeitet habe, befürchte ich.
Die Erklärung werde ich machen und dann hoffe ich, dass auch die Kosten als Werbungskosten angesehen werde, die direkt mit der Ausbildung zutun haben. Was am Ende dabei heraus kommt, werde ich dann ja sehen ;-)
VIelen Dank erneut!
Ja das stimmt. Aber im letzten Jahr habe ich das halbe jahr gearbeitet und war ebenfalls das ganze Jahr eingeschrieben- das Finanzamt hat dann die gesamte lohnsteuer angerechnet.