Steuerrechtliche Abzüge und SV-rechtliche Abzüge

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Soweit ich weiß: Du hast einen Job angenommen, der auf monatlich 1200 brutto angelegt wurde. Und Steuer und SV werden eben von dem monatlichen Gesamt berechnet und abgezogen. Ist also steuerrechtlich eine ganz andere Sache als ein 400-Euro-Job.

Da ich aber nicht wirklich Bescheid weiß ob du es mit einer Steuerrückzahlung zurück bekommen kannst, kann ich dir nur raten auf andere, sichere Antworten zu warten oder/und es mal in einem Arbeitsrechtportal zu versuchen.

Die steuerrechtlichen Abzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) wirst Du mit der Einkommensteuererklärung 2012 zurück erhalten. Dazu musst Du aber erst einmal abwarten, bis Dein Arbeitgeber Dir die elektronische Steuerbescheinigung für Deinen Verdienst zuschickt. Die Abzüge für Kranken-,Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung (SV-Rechtliche Abzüge) werden Dir aber nicht zurück gezahlt,

Da du aber keinen € 400.- Job angetreten hast, wirst du auch nicht so versteuert. Du kannst dir aber Ende des Jahres alles wieder vom Finanzamt zurückholen.