Steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeit, neuer Arbeitgeber?

1 Antwort

Nein, Studiumszeiten sind überhaupt nicht relevant. - Die Vorbeschäftigungszeiten sind auch nur wichtig, wenn man Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder eine andere jährliche Zahlung erhält, da hier die Lohnsteuer gesondert (auf das Gesamtjahr) berechnet wird. - Wenn man also zwischen dem 01.01. und dem 31.03. nichts verdient hat, braucht man nichts anzugeben. (Das Arbeitslosengeld ist hier ebenfalls egal.)