Angaben für neuen Arbeitgeber für Vorbeschäftigungszeiten im Laufenden Kalenderjahr

2 Antworten

Du mußt angeben, von wann bis wann Du im laufenden Kalenderjahr gearbeitet hast, z.B. vom 1.1. bis 31.04.2013 und wo. Du mußt doch von Deinem vorherigen Arbeitgeber auch eine Bescheinigung darüber bekommen haben.

Der Arbeitgeber möchte über deine Beschäftigungsverhältnisse, vom 01.01.2013 bis jetzt Informationen erhalten,ausgenommen sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis max. € 450,- im Monat.

Der gewährte Urlaub gehört natürlich zu einem Beschäftigungsverhältnis und ist mit einzurechnen.