Steuerpflichtige Vorbeschäftigung

1 Antwort

Ich bin im Unternehmen für die Erstellung und Bearbeitung der Personalfragebögen verantwortlich. Die in Deinen Bogen geforderten Angaben werden tatsächlich bei geringfügigen, kurzfristigen Beschäftigungen benötigt zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Dies wurd von Dir auch zutreffend ausgeführt. Für die Einstellung und die Erstellung der notwendigen Meldungen sind diese Daten also nicht erforderlich. Du musst nun selbst entscheiden, ob du diese Vorbeschäftigung nicht angeben möchtest, da kann und möchte ich dir keinen Rat geben.

Fruehlingsbiene  21.10.2016, 19:50

Hi runfunfrunk, und was passiert wenn man eine falsche Angabe dabei macht?