Ebay kleinanzeigen Verkauf zurückziehen?

7 Antworten

Dein Kommentar:

klar gebe ich das geld zurück. Sobald das auf meinem Konto angekommen ist.

  • Wann hat der Kauf stattgefunden?
  • Wann soll denn wie gezahlt worden sein?

Der Käufer baut jetzt natürlich Druck auf.
Lass bitte die weitere Korrespondenz von Deinen Eltern erledigen.

Merke Dir für Die Zukunft: Du darfst von den Nutzungsbedingungen her zwar über ebay-Kleinanzeigen handeln, brauchst aber in jedem Fall die Zustimmung Deiner Eltern.

Auch solltest Du dann die Sicherheitshinweise beachten, die für Käufer und Verkäufer veröffentlicht wurden:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html

ebay-Kleinanzeigen = Barzahlung bei Abholung / Treffen.

Ihr habt kein rechtsgültigen Vertrag geschlossen, da du nicht Volljährig bist. Das kannst du dem Interessenten auch so schreiben. Der kann machen was er will, er kann keinerlei Ansprüche stellen. 

Hallo

es gibt gute Gründe dafür das Onlinehandel ab 18 ist... genau dein Fall zeigt das es gut und richtig ist!

Du hast versucht etwas zu verkaufen ohne deine Eltern zu informieren bzw zu fragen ob sie einverstanden sind.

Es wurde kein Vertrag geschlossen, gib dem Mann sein Geld zurück!!

LG

Solange ihr euch noch nicht getroffen habt und er das Produkt schon hat, ist alles gut. Du bist noch nicht fähig gültige Verträge zu unterzeichnen und Käufe zu tätigen, da du noch unter 18 bist.

Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen. Des Weiteren hat man soweit ich weiß bei Ebay immer das Recht von einem Kauf zurückzutreten. Solange du kein Auto verkauft hast, oder etwas anderes in sehr hohem Wert verstehe ich den Käufer aber auch nicht...

stubenkuecken  25.03.2016, 19:16

Ebay und Ebay-Kleinanzeigen sind unterschiedliche Märkte.

Crysolite  25.03.2016, 19:20
@stubenkuecken

Ich meinte Ebay Kleinanzeigen. Alle Verkäufe bei Ebay Kleinanzeigen sind rein privat, man geht also keinen Verkaufsvertrag im klassischen Sinne ein.

ronnyarmin  25.03.2016, 23:22
@Crysolite

Natürlich geht man auch auf ebay Kleinanzeigen einen Kaufvertrag ein: Der Verkäufer bietet einen Artikel an, der Käufer nimmt das Angebot an, und schon ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Ob man den nun klassisch nennt (was soll das bedeuten, gibts auch unklassische?), spielt keine Rolle.

Problematisch ist hier nur das Alter des Verkäufers.

du bist nicht geschäftsfähig mit 15 jahren, solange der andere noch nicht gezahlt hat ist alles ok. ansonsten soll sich der käufer bitte an deine eltern wenden...