Fragebogen zur Beendigung (Aufgabe) der gewerblichen Tätigkeit??

1 Antwort

naja, das würde ich als gebraucht bewerten & das geht ins Privateigentum über. Etwaig gezogene Vorsteuer aus dem Kauf dann als UST zurückerstatten.

Vielleicht den Wareneinkauf mit 200 € bewerten

"Entnahmewert der in das Privateigentum..."

Oder eben Verkäufe noch innerhalb des Gewerbes

" Höhe des Aufgabegewinns

Das ist dann ein einmaliger Gewinn zur Gewerbeabmeldung. Dann kommt ein Bescheid vom Finanzamt mit hoffentlich 0 € Vorauszahlung