Betriebsaufgabe als Kleinunternehmer mit nicht bezahlten Rechnungen einiger Auftraggeber?

kreuzundquerxxx 

was genau meinst du mit Kleinunternehmer?

Du hast ein Gewerbe angemeldet und bist Einzelunternehmer und hast jährlich eine EÜR gemacht und unterliegt der Kleinunternehmerregelung?

Basti845 
Beitragsersteller
 

Alles korrekt

5 Antworten

Bei der Betriebsaufgabe musst du einen Übergangsgewinn ermitteln und eine Schlussbilanz aufstellen, denn diese stellen deine bisherige Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 (3) EStG) mit dem Betriebsvermögensvergleich (§ 4 (1) EStG) gleich.

Hierzu sollte man eigentlich einen Steuerberater aufsuchen, denn bei den Hinzu- und Abrechnungen für diesen Übergangsgewinn kann man einiges falsch machen.

Dazu kommt noch der Aufgabegewinn, dieser ermittelt sich nach § 16 (3) EStG und sollte ebenfalls von einem Steuerberater ermittelt werden.

Eine Forderung ist nicht uneinbringlich, nur weil du sie nicht durchsetzen willst. Der Leistungsempfänger muss dir erklären, dass gegen ihm diese Forderung nicht besteht und er diese auch nicht begleichen wird. Ansonsten könnte ja jeder Kaufmann die gebuchte Forderung direkt wieder gewinnmindernd abschreiben, weil er sie ja nicht durchsetzen will.

Bei ganz kleinen Gewerbetreibenden verzichtet das Finanzamt auch schon mal auf den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich, aber darauf gibt es keinen Anspruch. Im Normalfall muss dann für das Finanzamt sofort ersichtlich sein, dass es zu keinem steuerlich relevanten Aufgabegewinn kommt und der Übergangsgewinn muss sich auch relativ leicht und verständlich ergeben.

Fazit: Bitte geh zu einem Steuerberater. Hier kann man einiges falsch machen.

Dann erstelle jeweils eine Gutschrift für die Rechnungen....

Ich habe die nicht einbringbaren Forderungen eben abgeschrieben und hatte dadurch auch Gewerbeverluste.

Da fragte das FA zwar nach, was die Afa auf "zweifelhafte Forderungen", wurde aber anerkannt

Bei Corona habe ich auch keine Zuschüsse bekommen, weil nicht hauptberuflich tätig. Also muß das FA einen Verlust akzeptieren

Etwas OT: Wieso forderst du das Geld nicht ein? Das ist kein großer Aufwand, einfach gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) einleiten, dauert keine 15 Minuten.

Als Gewerbetreibender mit EÜR bist du Istversteuerer. Nicht bezahlte Rechnungen werden erst bei Geldeingang gebucht. Kein Geldeingang = kein Umsatz und findet keine Erwähnung in keiner Erklärung.