steuerliche Konsequenzen bei Pflichtpraktikum plus Minijob?

2 Antworten

Hallo woodstock,

da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter mit den Links hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

wie z.B.: Vorgeschriebene Praktika

Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.

Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.

Du kannst also nebem deinem sozialversich.pflichtigen Praktikum eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob zusätzlich ausüben laut der minijob-zentrale.de: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

wie z.B.: Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Ergo hast du für deinen Praktikumslohn als Single den Steuer-Grundfreibetrag von aktuell 9.984€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale (f. Fahrtkosten usw.) + Vorsorgeaufwand; also insgesamt über 11.000€ im Jahr sind somit einkommensteuerfrei ;-)

Muss ich mich dadurch irgendwo zusätzlich sozialversichern oder falle ich aus der Familienversicherung meiner Mutter raus?

So wie du dies beschreibst, bist du bei deinem verpflichtendem Praktikum voll sozialversichert und dein Arbeitgeber meldet dich bei deiner Krankenkasse an; somit bist du während dem Praktikum nicht mehr kostenlos über deine Mutter in der Familienversicherung krankenversichert, da du ja dann selbst Mitglied deiner Krankenkasse wirst.

Gruß siola55

Der Minijob ist IMMER außen vor. Den kann JEDER zusätzlich ausüben. Wie ist denn das Pflichtpraktikum vom Status her? Pflichtversichert oder als studentische Hilfskraft?

Steuerlich bleibst du sowieso unter dem steuerfreien Grundeinkommen.

siola55  26.02.2022, 15:38

Vorgeschriebene Praktika

Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.
Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html