Frage zur Gewinnermittlung und Krankenkasse?

4 Antworten

Aus meiner Sicht: riecht sehr nach Sozialbetrug.

Solche Fragen stellt man sich vor einer Selbstständigkeit und nicht im Laufe dessen.

Steuerechtlich wird dir das FA bei dieser Konstellation dies als nichts einbringendes Hobby bewerten, womit du keinerlei Kosten geltend machen könntest.

Diese Frage stellst du am besten einem Rechtanwalt  der könnte dir diese Frage beantworten.

Hallo und danke für die Antwort. Mit Sozialbetrug hat das nichts zu tun. Es geht mir nicht darum, den Gewinn buchhalterisch zu streichen, sondern durch Wiederinvestition nach hinten zu verlagern. Das einige Unternehmen erst nach einem Jahr oder länger Gewinne abwerfen ist durchaus nichts ungewöhnliches.

Das ganze habe ich natürlich vor der Selbsständigkeit bedacht, nur ist es so, dass ich in meinen ersten Monaten noch nicht mit nennenswerten Gewinnen gerechnet haben und die Sachen einfach besser liefen als gedacht.

Trotzdem wie gesagt danke für die ehrliche Antwort

(Was mmn. schon eher an Sozialbetrug grenzt ist das aktuelle System der Beitragsberechnung für kleine Unternehmer. Verdient man in selbstständiger Tätigkeit unter 395€/monat ist man von den Beiträgen befreit. Ab dann wird der Beitrag durch einen Prozentsatz von 15,6% vom Einkommen ermittelt, was erstmal völlig okay ist.

Nun ist es aber so, dass bei selbstständigen die KK ab dann direkt einen "Mindestverdienst" von über 2100€ mntl. als Berechnungsgrundlage nehmen. Das heisst, jemand der nur 396€ im Monat als Einkommen hat, zahlt 15,6% von über 2100€ als Beitrag.

Im Ergebnis bekommt also jemand, der selbstständig 390€ im Monat verdient also die ganzen 390€ raus und jmd, der 400€ im Monat erwirtschaftet, bekommt 400-339 = 61€ im Monat raus. Das sind über 84% vom verdienst, NUR für die KK.

Das betrifft auch nur selbstständige, die mmn. eher gefördert werden sollten, als Ihnen so Steine in den Weg zu legen. Wie auch immer, so ist es für mich jedenfalls völlig okay, den Gewinn auf legalem Weg so einzuplanen, dass man die Beiträge möglichst gering hält.)

@schapdididu

Der Fragesteller brauch der Kasse nur seinen tatsächlichen Gewinn mitzuteilen. Es gibt eine Sondereglung für Existenzgründer die einen mind. Umsatz von 12xx,00 € zugrunde legt.

Denn alles andere ist keine Selbstständigkeit mehr, sondern nur teueres verlustreiches Hobby. Und davon kann keiner leben.

Ich denke diese spezielle Frage solltest du eher mit einem Fachmann im Gespräch klären. Ich will zwar nicht ausschließen, dass sich hier auch Leute tummeln, die Ahnung haben, aber gerade wenn du expandieren möchtest, werden sich weitere Fragen ergeben, bei denen ein kompetenter Ansprechpartner (z.B. Gründerberatung etc.) auf Dauer die bessere Wahl als ein Internetforum ist.

Danke für die schnelle Antwort, langfristig werde ich das auch tun. Ich hatte nur gehofft, anfangs, solange noch nur eine EÜR nötig ist, die Buchhaltung mit etwas Recherche selbst in den Griff zu bekommen :)

Zumal das im Prinzip die einzige Angelegenheit ist die mir etwas sorge bereitet. Trotzdem kann auch der Gang zu einem Steuerberater da wohl nicht schaden :)

Denn bei einem monatlichen, selbstständigen Einkommen ab 395€ müsste ich über 300€ an die Krankenkasse zahlen

Ok, du hast dich wahrscheinlich im Internet schlau gemacht und bist dabei u.a. auf veraltete Zahlen gestoßen, drum aktualisiere ich mal und stelle klar:

Du kannst als Selbständiger in der Familienversicherung (§ 10 SGB V) bleiben, sofern:

  1. Ehepartner oder Eltern (bis 23 bzw. 25) Mitglied einer gesetzlichen Kasse sind und du daher den Anspruch ableiten kannst.
  2. Die Selbständigkeit darf NICHT hauptberuflich sein (weniger als 15 Wochenstunden, keine Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Angestellter oder mehr als 1 Minijobber)
  3. Der entnommene Gewinn darf auf den Monat runtergerechnet 1/7 der Bezugsgröße nicht übersteigen (in 2016 gilt: 2.905,- € / 7 = 415,- €)
  4. Du hast deinen Anspruch auf Familienversicherung und dein Einkommen unaufgefordert durch Einkommensteuerbescheid nachzuweisen und deinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff SGB I nachzukommen. Unterlässt du dies muss die Kasse davon ausgehen, dass du 4.237,50 € im Monat verdienst und darauf den Beitrag festlegen.
  5. Was für die Krankenversicherung gilt, gilt analog immer für die Pflegeversicherung.

Habe ich das so richtig verstanden, dass, wenn ich bei einer einfachen
Einnahmenüberschussrechnung einfach fast die ganzen Einnahmen wieder in
neue Produkte investiere, so dass nur der Umsatz steigt, ich fast kein
Einkommen generiere und mich so trotzdem Ausbauen kann?

Ja. Kalkulatorische Rechnungsgröße für die Krankenkasse ist (außer natürlich im Gründerjahr) der laut Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Wert bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Wenn du im Jahr 1 Million € Umsatz machst und 999.999,- € Betriebsausgaben hast, beträgt dein Gewinn 1,- €.

ACHTUNG: ALLE deine Einkünfte werden berücksichtigt, inkl. evtl. Mieteinnahmen, Renten, Zinserträgen oder Dividenden (sofern sie mehr als 801,- € bzw. 1.602,- € p.a. betragen).

Lies meine Hinweise aber bitte genau durch!

Leiste dir bitte einen Steuerberater (dessen Kosten sind ebenfalls gewinnmindernd als Betriebsausgaben zu berücksichtigen).

Technisch, steuerlich geht das zweifellos. Du musst nur aufpassen, dass DU Dir keinen BEstand an Ladenhütern zulegst.

Danke für die Antwort! :) Das Problem habe ich, weil sich die Waren viel schneller verkaufen als angenommen. Ich habe anfangs in der Startzeit eher mit Verlusten gerechnet, nun ist es so, dass ich schon im ersten Monat einiges über den 395€ Gewinn lag :). Also dürften Ladenhüter kein Problem darstellen.

Habe ich das also richtig verstanden, dass ich im Prinzip keine Probleme bekomme, solange ich einfach so viel nachkaufe, dass ich pro Monat nie mehr als 390€ mehr hab als im Vormonat?

Dankeschön :)

@schapdididu

Nein, das geht, kein Problem.