Nur Minijob - zählt das bei den 45 Arbeitsjahren?
frage aus Interesse... wenn man 45 Jahre lang nur einen Minijob machen würde (rein Theoretisch) also auch kein Hartz 4 etc. würde man dann in 45 Jahren Rente bezahlt bekommen? Wahrscheinlich nicht viel, aber ja oder?
7 Antworten
Übt ein gewerblicher Minijobber seinen 450-Euro-Minijob rentenversicherungspflichtig aus und zahlt somit den zurzeit gültigen Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent seines Verdienstes, werden für diese 12-monatige rentenversicherungspflichtige Beschäftigung auch 12 Wartezeitmonate berücksichtigt. Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten und bei der Grundrente angerechnet. Es ist also möglich, dass du dir deine 45 Jahre Wartezeit mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erarbeitest.
Dazu empfehlen wir dir eine Beratung am kostenfreien Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
nur wenn Renbeiträge bezahlt wurden, was bei Minijobbern unwahrscheinlich ist und auch lange nicht möglich war
45 Jahre sind also nicht zu erreichen
eben ...
außer FS hat in Zukunft bis zur Erreichung der 45 Jahre ab heute nur noch zu minijobben
und wer weiß, ob es dann die 45 Jahre Regelung noch gibt
Die Frage an sich ist natürlich Blödsinn!
Auch Minijobs sind ja rentenversicherungspflichtig. Wenn jemand also tatsächlich 45 Jahre Minijobs macht hat er zwar einen Rentenanspruch, der aber sehr gering ist. Der würde dann mit "Grundsicherung im Alter" aufgestockt.
wenn dir von dem Minijob Bezügen Rentenabzüge abgerechnet wurden , ja , sonst nicht
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig.
Aber man kann vor Arbeitsbeginn über den Arbeitgeber die Befreiung davon beantragen.
Mit Stand heute ist das richtig.