Nach dem abi 2 minijobs; bekomme ich noch Kindergeld und bleibe ich familienversichert?
Ich beende im Sommer die Schule und habe meine schriftlichen Prüfungen bereits hinter mir. Um mein Work und Traveljahr in Neuseeland zu finanzieren, wollte ich für 4-5 Monate arbeiten gehen.
Ich habe bereits einen Arbeitsvertrag bei einem Cafe. Dort verdiene ich leider nicht mehr als 272 € im Monate. Da mir das nicht reicht und ich nicht all zu lang arbeiten gehen möchte, habe ich mich bei McDonalds beworben und bekomme zusätzlich noch 450€ im Monat. Ich weiß, dass das die Grenze einer geriengfügigen Beschäftigung überschreitet und dass man das ja sozusagen als Midijob ansehen kann.
Jetzt ist meine Frage, da meine Eltern schon ab Juni 2016 kein Kindergeld mehr bekommen würde, ob ich irgendwas dafür tun könnte, dass uns weiterhin Kindergeld bezahlt wird. Ich habe überlegt mich als ausbildungssuchende beim Arbeitsamt zu melden und abgelehnte bwerbungen vorzuzeigen. Aber geht das überhaupt, wenn ich denn mehr als 450€ im Monat verdiene ?
und meine Familienversicherung endet auch mit meinem 18. Lebensjahr. Ich habe mich schon durch viele Foren geschlagen und keine genaue Antwort bekommen, da manche sogar während ihres Work and Travel Jahres weiterhin familienversichert geblieben sind aber andere hingegen sich eine eigene Krankenkasse suchen mussten. Zudem könnte ich bei meiner Familienversicherung (SalusBkk) einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Da ich aber wie gesagt mehr verdiene, würde ich doch auch nicht mehr versichert sein, oder ?
es ist nicht so, dass ich faul bin und mich mit dem ganzen Thema hier nicht auseinandersetzen würde, aber ich sehe bei der ganzen Sache mit dem Kindergeld und den Versicherungen (dazu würde noch die Steuergelder kommen, die dann von meinem Lohn abgezogen werden, aber soweit ich weiß, bekomme ich die Steuergelde am Ende des jahres wieder, da ich ja nicht die 5400 € im Jahr überschritten werde) einfach nicht durch. Ich freue mich über jede Antwort :)
4 Antworten
Also deine Familien Versicherung geht bis zum 25. Lebensjahr. Mit dem Kindergeld und der afa müsste es eig auch weiterhin bezahlt werden
Leider in dieser konstellation nicht richtige Antwort.
Hi, 2 sogenannte Minijob´s zu kombinieren wird nicht leicht sein.
Beide Arbeitgeber müssen von einander wissen und ihre Abrechnung anpassen, es sind eben keine Minijobs mehr.
Hättest du einen sozialversicherungspflichtigen Job, über 450€, könntest du einen weiteren Minijob machen, mit pauschalen Abgaben.
Im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis hättest du eine eigene Krankenversicherung (GKV).
Für das jeweilige Abführen der Abgaben wäre der Arbeitgeber zuständig. Um das auch alles richtig machen zukönnen, benötigt er von dir auch korrekte Angaben.
U.U. könnte einer dieser Jobs auch als kurzfristige Beschäftigung laufen. Dort gibt es nur eine Zeitbegrenzung (70 Tage/Jahr ?). Dann kann man auch mehr wie 450€ verdienen . Minijob-Zentrale -> Nachlesen
Ü18 und U23 kannst du auf jeden Fall noch familienversichert sein, KK benachrichtigen bzw. Antrag stellen. Außer eben in der Zeit,wo du ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hast. Wählst du die gleiche KK wie die der Familienversicherung, sollte es die wenigsten Probleme geben. (Während eines Studiums oder schulischen Ausbildung geht die Familienversicherung sogar noch bis zum 25.Geb.)
Kindergeld für Ü18 ist an Bedingungen geknüpft und eigentlich wirst du sie nicht erfüllen (du bist ja nicht tatsächlich ausbildungssuchend). Aber wenn du/ihr euch die Mühe macht und Ausbildungssuche nachweisen könnt.... Kindergeld kann aber bei vorliegen der Bedingungen wieder beantragt werden.
Während des Auslandsaufenthaltes wird die Familienversicherung sicherlich nicht ausreichen. Also über den richtigen Krankenversicherungsschutz informieren.
Da wirst du ein Problem bekommen. Du kannst nicht zwei Minijobs ausüben. Sobald du über 450 € kommst, wird der GESAMTE Betrag beitragspflichtig. BEIDE Arbeitgeber haften für die GESAMTEN Abgaben.
Da bist du beide Jobs sehr schnell wieder los.
Damit ist auch die Familienversicherung hinfällig
Sobald du mehr als 450€ im Monat Lohn aus Minijobs hast, wird dieses Einkommen kompl´. Steuer und Sozialabgabenpflichtig.
Dann ist es auch vorbei mit Kindergeld und es ist vorbei mit bei Papa Krankenversichert zu sein..
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