Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 / Beitrag Priv. Krankenversicherung tatsächlich geringer

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die für die Basisabsicherung gezahlt werden, sind als Sonderausgaben in voller Höhe abzugsfähig.

Sofern dem Arbeitgeber kein Nachweis über die tatsächlichen Versicherungsbeiträge erbracht wird, bzw. diese Beiträge 1.900 Euro unterschreiten, berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnabzug diesen Betrag.

In Deinem Fall unterschreiten die Beiträge den o.g. Betrag, es wären daher grds. nur der niedrigere Betrag abzugsfähig. Du kannst allerdings noch Haftpflicht, Unfallversicherung etc als Sonderausgaben erklären. Diese Beiträge würden zusammen mit den KV/PV-Beiträgen bis 1.900 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

In Deiner Steuererklärung musst Du die tatsächlichen KV-PV-Beiträge angeben (diese werden i.d.R. auch von der Versicherung ans Finanzamt gemeldet). Weiterhin solltest Du auch alle andere berücksichtigungsfähigen Versicherungen angeben, damit Du den Höchstbetrag ausschöpfen kannst. Zudem könnte es sein, dass der Sonderausgabenabzug nach "altem Recht" (Recht vor 2005) für Dich günstiger ist. Das kann das Finanzamt allerdings nur prüfen, wenn Du wirklich alle Versicherungen angibst.

In diese Zeile kommen die nachgewiesenen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Hast Du beide Versicherungsarten errechnet oder nur die Beiträge zur Krankenversicherung? Der Arbeitgeber bescheinigt nämlich nur die Beträge, die er selbst einbehalten und abgeführt hat.

Der Arbeitgeber muss auch die Versicherungsbeiträge bescheinigen, die ihm nachgewiesen wurden (z.B. bei Privatversicherten hält er keine Beiträge ein), bzw. er muss den "Höchstbetrag = 1.900 Euro" angeben, wenn er keine Nachweise hatte.

Soll ich nun meine tatsächlichen Beiträge garnicht angeben und mir wird automatisch der max Pauschbetrag angerechnet,

Wenn Du nichts angibst, wird Dir auch nichts angerechnet.

oder wird der mir auch angerechnet, wenn ich ihn unterschreite?

Nein. Eine Vorsorgepauschale gibt es nur noch für die Berechnung der Lohnsteuer. Für die Einkommensteuer gelten ausschließlich die bezahlten Beträge.

Und wenn ja, wo muss ich diesen Pauschbetrag eintragen?

Pauschbeträge muss man nie eintragen. Sie werden von Amts wegen berücksichtigt.

Oder wird mir grundsätzlich nur der Betrag angerechnet den ich tatsächlich ausgegeben habe

So ist es. Du hast von Deiner PKV eine Bescheinigung bekommen, dort ist der Anteil aufgeführt, der auf der GKV vergleichbare Leistungen entfällt. Wegen unterschiedlicher Regeln für die Absetzbarkeit sind dieser Anteil und der Rest Deiner Beiträge getrennt anzugeben.

und bei den 1899,96 Euro handelt es sich um eine mögliche Obergrenze?

Für den Beitrag, der zur Absicherung von der GKV vergleichbaren Leistungen dient, gibt es überhaupt keine Obergrenze.

Ignoriere den Betrag einfach. Die Zeile 28 ist nur für GKV-Versicherte relevant.

Zeile 28 ist auch für Privatversicherte relevant, da hier der Arbeitgeber bescheinigen muss, welchen Betrag (1.900 Euro oder tatsächlich nachgewiesenen KV-PV-Beiträge) er für den Lohnabzug berücksichtigt hat.