Steuerklasse seit dem Nebenjob falsch?

5 Antworten

Einfach mal in deiner Entgeltabrechnung bzw. Lohnabrechung von deinem Minijob nachsehen, ob da nach Pauschalsteuer oder nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet wird: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=5334A5BACEFE108D2AAB03156B6CEE4C

Ich vermute mal ganz stark, daß in deiner Abrechnung nicht die 2% Pauschalsteuer von deinem Lohnbüro abgerechnet wird, sondern eben nach deiner (falschen) Lohnsteuerklasse 1 !?

Somit wird jede weitere Tätigkeit in der Looser-Lohnsteuerklasse 6 eingestuft :-((

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Liest sich hier so das beides über "Lohnsteuerkarte" läuft, sprich der Nebenjob normal versteuert wird und nicht über die 2% Pauschsteuer.

Also grundsätzlich ist es so:
Die Arbeitgeber müssen sich einmal im Monat deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) beim Finanzamt ziehen.
Dazu melden sie sich als Haupt oder Nebenarbeitgeber beim FA an und rufen die Daten ab, meldet sich nun dein Nebenjob als Hauptarbeitgeber ist dein eigentlicher Hauptarbeitgeber zwangsläufig erstmal der Nebenarbeitgeber und bekommt Steuerklasse 6, was dazu führen könnte das LSt abgeführt wird.
Wenn jetzt nun beide in Steuerklasse 6 sind könnte es daran liegen das sich dein Nebenjob erneut angemeldet hat (diesmal aus Nebenarbeitgeber) und denn die StKl 6 bekommen hat.

Dein Ausbildungsbetrieb muss erneut abrufen und dein Nebenjob muss zwingend sich als Nebenarbeitgeber anmelden (tun die nämlich idR gerne erstmal nicht), denn wer zuerst abruft wird Hauptarbeitgeber.
Das Finanzamt wird dir da erstmal wenig helfen können, da die die Daten selbst nicht beeinflussen können. Die Hinterlegen lediglich die Steuerklasse 1 (oder 2, 3 oder 4 oder 5), und dir am Ende auch nur die Info geben können:
Dein Arbeitgeber muss abrufen

Was du aber machen solltest, mit Nebenjob musst du es sogar nach §46 EStG, ne Steuererklärung abgeben und dir die zu viel gezahlte Einkommensteuer (in Form der Lohnsteuer) zurückholen.

siola55  22.02.2022, 11:39

...und den Minijob-Arbeitgeber unbedingt darum bitten, die 2% Pauschalsteuer für ihn zu entrichten - notfalls unter Abzug vom Nettolohn! Ist allemal günstiger als die Lohnsteuerklasse 6 für weitere Tätigkeiten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

anTTraXX  22.02.2022, 11:40
@siola55

Sofern eine Einstufung als Minijob möglich ist definitiv

siola55  22.02.2022, 12:14
@anTTraXX

Im schlimmsten Fall muß der Minijobber die 2% Pauschalsteuer von seinem Nettolohn einbehalten lassen - ist aber allemal günstiger als die Looser-Lohnsteuerklasse 6 ;-)

So zahlst du einen enormen Steuersatz, wo dir netto kaum etwas bleibt. Evtl. 'schießt du dich ins Knie'!

Mein Rat: Lass dich beraten. Es gibt überall Lohnsteuerhilfevereine, an die du dich wenden kannst. Finanzämter selbst dürfen nicht beraten.

Wenn du nur 450€ verdienst, wirst du nicht in klasse 6 eingestuft. Ich mache selber eine Ausbildung + minijob und bin Steuerklasse 1

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PatrickLassan  22.02.2022, 10:54

Normlaerweise nicht, normalerweise übernimmt der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal. Es gibt aber die Möglichkeit der Besteuerung nach Steuerabzugsmerkmalen, d.h. nach Steuerklasse.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#Lohnsteuer_nach_individuellen_Besteuerungsmerkmalen

AzNsTyLe  22.02.2022, 11:00
@PatrickLassan

Was normalerweise nicht? Ausbildung + minijob = nicht Steuerklasse 6. wenn dein Nebenjob kein minijob und höher ist, dann kommt man wohl auf 6

PatrickLassan  22.02.2022, 11:01
@AzNsTyLe

Normalerweise wird man bei einem Minijob nicht in eine Steuerklasse eingestuft, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf eine Besteuerung nach Steuerabzugsmerkmalne.

Das klingt nach nem klassischen Fehler… ruf an beim Finanzamt und sag denen das du die Steuerklasse 1 hast und frag wie die 6 da eingebuch wurde. Sollte gar kein Problem sein.

siola55  22.02.2022, 11:21

Die Lohnsteuerklasse 6 wird für jede weitere Tätigkeit automatisch vom Finanzamt eingestuft!

anTTraXX  22.02.2022, 11:29

Das FA wird ihm nicht helfen können, die vergeben die nicht händisch, das macht das System automatisch.
Wer zuerst sagt ich bin Hauptarbeitgeber wird die 1 bekommen, alle weiteren können sagen was sie wollen, die bekommen denn die 6.