Ausbildung+Nebenjob=Steuerklasse 6?

8 Antworten

Ausbildung in 1, zweiter Job in 6. das ist richtig.

Bist dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Dort bekommst du vermutlich einen großen teil der steuern wieder b

Es kann nur ein Arbeitsverhältnis in der Klasse I laufen. Ist der Nebenjob ein Minijob? Wenn ja, warum läuft der nicht pauschal?

Wenn über Klasse VI dieses Jahr mind. 410,- € abgerechnet wurden, müsstest du nächstes Jahr zwingend die Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Steuerklasse VI gilt für Nebentätigkeiten und weitere Dienstverhältnisse von Arbeitnehmern, die schon steuerpflichtig erwerbstätig sind, und dort eine der Steuerklasse I bis V angegeben haben. Häufig werden Geringverdiener mit der Steuerklasse VI besteuert, die von der Haupttätigkeit alleine nicht mehr leben können oder wollen. Auch Studenten und Rentner üben häufig Nebentätigkeiten der Steuerklasse VI aus.

Ich denke das ist korrekt, dass du in der Steuerklasse 6 bist

Ist wohl ein Fehler unterlaufen! Sprech die im Personalbüro mal an und kläre das.

Das kommt drauf an. Wenn du sozialversicherungspflichtig bei Edeka arbeitest (mehr als 450 €), ist Steuerklasse 6 korrekt.